Sitzung: 26.04.2018 Bau- und Mobilitätsausschuss
Herr Dr. Konietzko merkt
an, dass es seit der Veränderung der Informationspolitik in 2014/2015 in Bezug
auf beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen sehr viele Eingaben und Widersprüche
seitens der Anlieger gegeben habe. Es habe sich diesbezüglich sehr viel bewegt,
sodass man sehen könne, dass die Bürger reges Interesse zeigen. Fragen würde er
sich allerdings, wie die Politik über all diese Verfahren von der Verwaltung in
Kenntnis gesetzt werde.
Herr Dr. Vennekötter
erklärt, dass die Verwaltung mit der Umstellung bezüglich der Informationen für
die Anlieger erreichen wollte, dass es im Vorfeld schon Diskussionen gebe, die
zu dem Zeitpunkt auch noch möglich seien. Dadurch bekomme der Bürger eine ganz
andere Wahrnehmung von seinen Pflichten, als wenn er im Nachgang nur über seine
Zahlungspflicht informiert werde. Herr
Dr. Vennekötter erklärt, dass man das frühzeitige Informieren beibehalten
werde, wobei man festgestellt habe, dass sich die Eingaben, die man im Rahmen
der Offenlage bekomme, nicht nur auf Entwurfsfragestellungen beziehen, sondern
oftmals auch Beitragstatbestände beinhalten. Durch die neue Verfahrensweise
soll die Informationspolitik geordneter vonstattengehen, wobei zum einen der
Bürger eine Antwort bekommen müsse, aber auch die Politik an den entsprechenden
Stellen hierüber informiert werden soll.
Herr Dr. Konietzko möchte
wissen, wie umfangreich die Politik hierzu informiert werde.
Herr Dr. Vennekötter
erklärt, dass klassische Offenlegungsfragen zum Entwurf immer schon im Rahmen
der Abwägungsvorstellung zur Kenntnis gegeben worden seien. Im Rahmen der Beitragsfragestellungen
werde die Verwaltung differenzieren, ob eine Beteiligung der Politik vom Bürger
gewünscht werde. Weiter werde man den Bauausschuss von sog. Beitragssondertatbeständen
im nichtöffentlichen Teil der Sitzung regelmäßig in Kenntnis setzen.
S t a d t R h e i n
e Rheine,
19. Februar 2018
Der
Bürgermeister
- I-5.80-ga- -
Information für die Sitzung des Bauausschuss am 15.03.2018
Behandlung von Eingaben
der Anlieger von beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen
Gemäß
der Anlage – lfd. Nr. 2. - der Zuständigkeitsordnung für Rat und Ausschüsse vom
01.07.2014 beschließt der Bauausschuss die durchzuführenden Projekte und
Maßnahmen für das Folgejahr. Im Bauausschuss am 07.09.2017 wurde die Prioritätenliste
für das Haushaltsjahr 2018 und den Finanzplanungszeitraum vorbehaltlich der
endgültigen Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2018 beschlossen. Inzwischen
verabschiedete der Rat der Stadt Rheine den Haushaltsplan. Für die Durchführung
der Straßenbauprojekte, die in der Prioritätenliste und auch im Haushaltsplan
2018 aufgeführt sind, liegt somit ein rechtswirksamer Beschluss des Bauausschusses
vor.
In
der Regel startet mit dem Beschluss des Haushaltsplanes die Planungsphase für
die durchzuführenden Straßenbauprojekte durch die Straßenplaner der Technischen
Betriebe Rheine (TBR). Zunächst wird die Entwurfsplanung für jedes Projekt
vorbereitet. Diese Entwurfsplanung wird im Bauausschuss vorgestellt und dort
zur Offenlage freigegeben. Nach der Offenlage erfolgt die Abwägung der Eingaben
der Anlieger im Bauausschuss. Letztmalig beschließt der Bauausschuss gemäß der
Anlage – lfd. Nr. 107 – der Zuständigkeitsordnung für Rat und Ausschüsse das
Bauprogramm.
Die
Information der Anlieger bei beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen über den
voraussichtlichen Baubeginn und der damit verbundenen Beitragspflicht erfolgt
durch die Bauverwaltung wie folgt:
1.
nach
Beschluss des Haushaltsplanes
bei Ausbau von
„provisorischen“ Straßen, die bisher noch nicht erstmalig hergestellt wurden,
und
bei nochmaligem Ausbau von Straßen (Erneuerungen,
Verbesserungen und Erweiterungen)
2.
nach
Beschluss der Offenlage
bei einem erstmaligen Ausbau in Neubaugebieten
Bis
ca. 2015 erhielten alle betroffenen Anlieger erst durch das
Anhörungsschreiben unmittelbar vor Baubeginn Kenntnis über die Beitragsplicht.
Durch die neue Verfahrensweise der Information der Anlieger häufen sich die
Widersprüche, Eingaben, Einwendungen usw. (Einsprüche) insbesondere bei bisher
nur provisorisch ausgebauten Straßen und bei nochmaligem Straßenausbau.
Bisher
wurden die „Einsprüche“ im Rahmen der Offenlage abgehandelt, im Rahmen der Anhörung
durch die Bauverwaltung und in Ausnahmefällen durch den Bauausschuss bzw. dem
Bürgermeister beantwortet.
Aufgrund
der deutlichen Zunahme der „Einsprüche“ und auch der zunehmenden Abwehrhaltung
- insbesondere bei nochmaligem Straßenausbau - sollte zukünftig eine für alle
transparente Verfahrensweise bezüglich der Beantwortung dieser „Einsprüche“
geregelt werden.
Vorschlag
zur Verfahrensweise:
1.
Schriftliche
„Einsprüche“ der Anlieger aufgrund der Informationsschreiben direkt an die
Bauverwaltung:
Diese werden
schriftlich durch die Bauverwaltung beantwortet. In der Regel erfolgt dies als
Zwischennachricht mit Hinweis auf das weitere Beitragsverfahren. Sollte der
Ausbau grundsätzlich infrage gestellt werden, wird in der schriftlichen Antwort
auf den Beschluss des Bauausschusses zur Durchführung des Projektes
hingewiesen, denn nur der Bauausschuss – nicht die Verwaltung – kann den
Beschluss widerrufen. Die Verwaltung informiert den Bauausschuss in der
nächsten Sitzung über den Tagesordnungspunkt „Eingaben“ im öffentlichen Teil,
falls dieser durch den Verfasser des „Einspruches“ beteiligt wird bzw.
beteiligt werden soll. Anschließend teilt die Bauverwaltung dem Einspruchsverfasser
das weitere Vorgehen mit.
Sollten bereits
Fragestellungen zur Offenlage (Planung) enthalten sein, werden diese zuständigkeitshalber
an die TBR weitergeleitet und der Einspruchsverfasser entsprechend informiert.
2.
Eingaben im
Rahmen der Offenlage an die TBR (Regelfall):
Die Eingaben zu den
Ausbaumerkmalen werden vom Bauausschuss abgewägt. Beitragsrechtliche
„Einsprüche“ oder solche, die den Projektstart verschieben oder ganz infrage
stellen, werden zuständigkeitshalber durch die TBR an die Bauverwaltung
weitergeleitet. Vorgehensweise durch die Bauverwaltung wie unter 1.
geschildert.
3.
Schriftliche
„Einsprüche“ der Anlieger an den Verwaltungsvorstand bzw. direkt an den
Bürgermeister:
Der VV bzw. der
Bürgermeister leitet die „Einsprüche“ zuständigkeitshalber zur Beantwortung an
die Bauverwaltung weiter. Diese fertigt unter Beteiligung der angeschriebenen
Stellen ein Antwortschreiben zu beitragsrechtlichen Fragestellungen. Sollte das
Projekt insgesamt infrage gestellt werden, wird wie unter 1. geschildert der
Bauausschuss entsprechend beteiligt.
Sollten Fragen zur
Offenlage enthalten sein, werden diese zuständigkeitshalber an die TBR
weitergeleitet und der Einspruchsverfasser entsprechend informiert.
4.
Schriftliche
„Einsprüche“ der Anlieger an den Rat bzw. an den Bauausschuss
Diese werden als Eingaben in der nächsten Sitzung
des angeschriebenen Gremiums behandelt. Der Rat verweist diese Art von
„Einsprüchen“ zuständigkeitshalber an den Bauausschuss.
Der Bauausschuss gibt die Eingabe im öffentlichen
Teil der nächsten Sitzung bekannt und beauftragt die Verwaltung mit der
Beantwortung der Eingabe bzw. fordert eine Vorlage zu dem Thema für die nächste
Sitzung. Sollte eine Beantwortung ausreichen, wird das Antwortschreiben an den
Einspruchsverfasser in der nächsten Sitzung des Bauausschusses unter
Informationen im öffentlichen Teil der Sitzung bekanntgegeben.
Problematisch sind
„Einsprüche“, die die Durchführung des Projektes verhindern wollen, wenn in der
Sitzung des Bauausschusses, in der die Bekanntgabe der Eingabe erfolgt, auch
die Offenlage bzw. das Bauprogramm zu diesem Projekt beschlossen werden soll.
In diesem Fall muss der Bauausschuss das weitere
Vorgehen entscheiden. Dies könnte bedeuten, dass die Durchführung des Projektes
verschoben bzw. ganz aufgehoben wird.
Vorschlag
zur weiteren Vorgehensweise:
Verfahrensvorschläge
sollten mit den betroffenen Stellen – Bauausschuss, Verwaltungsvorstand, TBR –
abgestimmt werden.
Im
Auftrag
gez. Gawollek