Sitzung: 08.05.2018 Rat der Stadt Rheine
Ein Bürger (2) fragt, ob
auch ein Bewerber den Zuschlag erhalten könne, der nicht mindestens den
NWO-Tarif anwende.
Ferner stellt er die Frage,
ob bei der Eigenwirtschaftlichkeit eine Chancengleichheit unter den Bewerbern
herrsche.
Herr Dr. Vennekötter
erläutert, dass – vorbehaltlich der in der Sitzung noch zu fassenden Beschlüsse
– im Nahverkehrskonzept die Bezahlung mindestens nach dem NWO-Tarif gefordert
werde, dies jedoch von einem Bewerber auch unterschritten werden könne. Damit
sei auch die zweite Frage beantwortet.