Ein Bürger (2) fragt, ob auch ein Bewerber den Zuschlag erhalten könne, der nicht mindestens den NWO-Tarif anwende.

Ferner stellt er die Frage, ob bei der Eigenwirtschaftlichkeit eine Chancengleichheit unter den Bewerbern herrsche.

 

Herr Dr. Vennekötter erläutert, dass – vorbehaltlich der in der Sitzung noch zu fassenden Beschlüsse – im Nahverkehrskonzept die Bezahlung mindestens nach dem NWO-Tarif gefordert werde, dies jedoch von einem Bewerber auch unterschritten werden könne. Damit sei auch die zweite Frage beantwortet.