Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger stellen Rückfragen zur geplanten Überarbeitung der Gebührenordnung für die Musikschule der Stadt Rheine (TOP 5), die Herr Gausmann umgehend beantwortet:

 

Bürger Nr. 1:

F: Bis zu welcher Grenze könne sich die Verwaltung die Erhöhung des Kostendeckungsgrades vorstellen?

A: Es sei ein Kostendeckungsrad 1 zwischen 70-80 % vorstellbar. 

 

Bürgerin Nr. 2:

F: Wünscht die Politik in Rheine nicht mehr die musikalische Bildung von Erwachsenen, etwa im Blockflötenensemble?

 

A: Herr Gausmann gibt ein Rechenbeispiel für das Blockflötenensemble, wonach jeder Einzelnutzer bei einer der vorgeschlagenen Gebührenerhöhungsmodelle lediglich sieben Euro mehr im Monat zu entrichten hätte.

 

Bürgerin Nr. 3:

F: Wie entwickele sich die Beitragsstruktur an der Musikschule Rheine, wenn sich die ca. 200 erwachsenen Nutzer aufgrund der Gebührenerhöhungen von den Angeboten abwenden würden  und bestände dann die Gefahr, dass zukünftig weitere Lehrerstellen gestrichen würden?

 

A: Bislang sei keine Lehrerstelle gestrichen worden. Eine detaillierte Kalkulation der Auswirkungen der beabsichtigten Gebührenerhöhung sei nicht möglich. Würde sich daraus jedoch eine Verminderung der Unterrichtsverpflichtungen ergeben, so fänden natürlich auch auf der Angebotsseite Einsparungen statt.

 

F: Sei mit den angedachten Erhöhungen beabsichtigt, die erwachsenen Nutzer der städtischen Musikschule zu privaten Angeboten hinzulenken?

 

A: Ziel sei natürlich nicht, die Nutzer der städtischen Musikschule outzusourcen. Vielmehr ginge es darum, dass ein Großteil der Rheiner Bürger den Musikunterricht einiger Weniger in weiten Teilen subventioniere und das sogar unabhängig vom Einkommen der Musikschulnutzer. Hier sei ein verantwortungsvollerer Umgang mit den Steuergeldern notwendig.

 

F: Werde man dem Leitbild des Verbandes deutscher Musikschulen, in dem die Musikschule der Stadt Rheine Mitglied ist,  bei den Gebührenerhöhungen im Erwachsenenbereich noch gerecht, sprich könne man jedem Menschen noch lebenslanges Lernen ermöglichen?  

 

A: Dies sei eine Frage der Zumutbarkeit, die sich mit Blick auf die Gebührenaussetzung für die Empfänger von Transferleistungen bejahen ließe.

 

Bürgerin Nr. 4:

F: Wenn der Schwerpunkt der Musikschule auf der Bildung von Kindern und Jugendlichen liege, wie ließen sich dann die geplanten Gebührenerhöhungen rechtfertigen, die auch die kinderreichen Familien besonders träfen.

 

A: Auch hier wären Empfänger von Transferleistungen befreit und allen mit einem Einkommen  oberhalb des Sozialhilfesatzes könne eine entsprechende, maßvolle Kostenerhöhung zugemutet werden.

 

Bürgerin Nr. 5:

F: Wie kann es sein, dass Chöre vom Land NRW gefördert werden, jedoch Einzelpersonen, die ein Instrument erlernen möchten, nicht?

 

A: Es erfolge, auch in jedem von der Verwaltung vorgeschlagenen Szenario einer Gebührenanhebung, ausdrücklich eine Förderung von jedem Erwachsenen, der die Musikschule besucht, im deutlich dreistelligen Bereich pro Monat. Eben dies sei die Subventionierung, die die Stadt Rheine durch die Aufwendung von Steuergeldern vornähme.

 

Bürger Nr. 6:

F: Wird die interne Kostenstruktur der Musikschule der Stadt Rheine ebenfalls beleuchtet, um dort ggfls. Kosten einzusparen, die dann nicht auf den Bürger umgelegt werden müssten?

 

A: Die Anhebung der Gebührenordnung sei lediglich der erste Schritt, der hinsichtlich der finanziellen Überprüfung der Musikschule gegangen werde. Es fände parallel eine Überprüfung der Verwaltungsstrukturen statt, sowie damit einhergehend perspektivisch eine Betrachtung der Möglichkeiten zur Akquirierung von Drittmitteln.