Sitzung: 13.06.2018 Schulausschuss
Zahlreiche Bürgerinnen und
Bürger stellen Rückfragen zur geplanten Überarbeitung der Gebührenordnung für
die Musikschule der Stadt Rheine (TOP 5), die Herr Gausmann umgehend beantwortet:
Bürger Nr. 1:
F: Bis zu welcher Grenze
könne sich die Verwaltung die Erhöhung des Kostendeckungsgrades vorstellen?
A: Es sei ein
Kostendeckungsrad 1 zwischen 70-80 % vorstellbar.
Bürgerin Nr. 2:
F: Wünscht die Politik in
Rheine nicht mehr die musikalische Bildung von Erwachsenen, etwa im
Blockflötenensemble?
A: Herr Gausmann gibt ein
Rechenbeispiel für das Blockflötenensemble, wonach jeder Einzelnutzer bei einer
der vorgeschlagenen Gebührenerhöhungsmodelle lediglich sieben Euro mehr im
Monat zu entrichten hätte.
Bürgerin Nr. 3:
F: Wie entwickele sich die
Beitragsstruktur an der Musikschule Rheine, wenn sich die ca. 200 erwachsenen
Nutzer aufgrund der Gebührenerhöhungen von den Angeboten abwenden würden und bestände dann die Gefahr, dass zukünftig
weitere Lehrerstellen gestrichen würden?
A: Bislang sei keine
Lehrerstelle gestrichen worden. Eine detaillierte Kalkulation der Auswirkungen
der beabsichtigten Gebührenerhöhung sei nicht möglich. Würde sich daraus jedoch
eine Verminderung der Unterrichtsverpflichtungen ergeben, so fänden natürlich
auch auf der Angebotsseite Einsparungen statt.
F: Sei mit den angedachten
Erhöhungen beabsichtigt, die erwachsenen Nutzer der städtischen Musikschule zu
privaten Angeboten hinzulenken?
A: Ziel sei natürlich
nicht, die Nutzer der städtischen Musikschule outzusourcen. Vielmehr ginge es
darum, dass ein Großteil der Rheiner Bürger den Musikunterricht einiger Weniger
in weiten Teilen subventioniere und das sogar unabhängig vom Einkommen der
Musikschulnutzer. Hier sei ein verantwortungsvollerer Umgang mit den
Steuergeldern notwendig.
F: Werde man dem Leitbild
des Verbandes deutscher Musikschulen, in dem die Musikschule der Stadt Rheine
Mitglied ist, bei den Gebührenerhöhungen
im Erwachsenenbereich noch gerecht, sprich könne man jedem Menschen noch
lebenslanges Lernen ermöglichen?
A: Dies sei eine Frage der
Zumutbarkeit, die sich mit Blick auf die Gebührenaussetzung für die Empfänger
von Transferleistungen bejahen ließe.
Bürgerin Nr. 4:
F: Wenn der Schwerpunkt der
Musikschule auf der Bildung von Kindern und Jugendlichen liege, wie ließen sich
dann die geplanten Gebührenerhöhungen rechtfertigen, die auch die kinderreichen
Familien besonders träfen.
A: Auch hier wären
Empfänger von Transferleistungen befreit und allen mit einem Einkommen oberhalb des Sozialhilfesatzes könne eine
entsprechende, maßvolle Kostenerhöhung zugemutet werden.
Bürgerin Nr. 5:
F: Wie kann es sein, dass
Chöre vom Land NRW gefördert werden, jedoch Einzelpersonen, die ein Instrument
erlernen möchten, nicht?
A: Es erfolge, auch in
jedem von der Verwaltung vorgeschlagenen Szenario einer Gebührenanhebung,
ausdrücklich eine Förderung von jedem Erwachsenen, der die Musikschule besucht,
im deutlich dreistelligen Bereich pro Monat. Eben dies sei die
Subventionierung, die die Stadt Rheine durch die Aufwendung von Steuergeldern
vornähme.
Bürger Nr. 6:
F: Wird die interne
Kostenstruktur der Musikschule der Stadt Rheine ebenfalls beleuchtet, um dort
ggfls. Kosten einzusparen, die dann nicht auf den Bürger umgelegt werden
müssten?
A: Die Anhebung der
Gebührenordnung sei lediglich der erste Schritt, der hinsichtlich der finanziellen
Überprüfung der Musikschule gegangen werde. Es fände parallel eine Überprüfung
der Verwaltungsstrukturen statt, sowie damit einhergehend perspektivisch eine
Betrachtung der Möglichkeiten zur Akquirierung von Drittmitteln.