Herr Gausmann weist
einleitend auf die in der Vorlage ausgeführte Kostenerhöhung aufgrund
brandschutzrechtlicher Vorgaben hin, die von dem anwesenden Architekten Herrn
Achterkamp ausgeführt werden.
Auf Rückfrage stellt Herr
Gausmann klar, dass nicht nur das Gymnasium Dionysianum, sondern alle Rheiner
Gymnasien noch einmal vor dem Hintergrund der Rückkehr zu G9 daraufhin überprüft
werden würden, ob sie diesen Wechsel unter den vorhandenen räumlichen
Gegebenheiten leisten können, oder ob dafür Baumaßnahmen erforderlich würden.
Die in der Vorlage ausgewiesene Entwurfsplanung liefe allerdings nicht konträr
zu dem Ziel, am Gymnasium Dionysianum die räumlichen Ressourcen für G9 zu
schaffen.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt
die vorgelegte Entwurfsplanung zum Selbstlernzentrum am Gymnasium Dionysianum
zur Kenntnis.
Der Bauausschuss nimmt
die vorgelegte Entwurfsplanung zum Selbstlernzentrum am Gymnasium Dionysianum
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage dieses Entwurfes
die weiteren Leistungsphasen durchzuführen. Die zusätzlich erforderlichen
Mittel in Höhe von 241.000 € sollen im Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt
werden.