Herr Gausmann weist einleitend auf die in der Vorlage ausgeführte Kostenerhöhung aufgrund brandschutzrechtlicher Vorgaben hin, die von dem anwesenden Architekten Herrn Achterkamp ausgeführt werden.

 

Auf Rückfrage stellt Herr Gausmann klar, dass nicht nur das Gymnasium Dionysianum, sondern alle Rheiner Gymnasien noch einmal vor dem Hintergrund der Rückkehr zu G9 daraufhin überprüft werden würden, ob sie diesen Wechsel unter den vorhandenen räumlichen Gegebenheiten leisten können, oder ob dafür Baumaßnahmen erforderlich würden. Die in der Vorlage ausgewiesene Entwurfsplanung liefe allerdings nicht konträr zu dem Ziel, am Gymnasium Dionysianum die räumlichen Ressourcen für G9 zu schaffen.

 


Beschluss:

 

Der Schulausschuss nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung zum Selbstlernzentrum am Gymnasium Dionysianum zur Kenntnis.

 

Der Bauausschuss nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung zum Selbstlernzentrum am Gymnasium Dionysianum zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage dieses Entwurfes die weiteren Leistungsphasen durchzuführen. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 241.000 € sollen im Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt werden.