Sitzung: 13.06.2018 Schulausschuss
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 227/18
Herr Gausmann hebt die
Wichtigkeit und Leistungsfähigkeit der Rheiner Musikschule hervor, betont
jedoch gleichzeitig die städtische Förderung i. H. v. einer Million Euro, die lediglich
ca. 1.800 Nutzern in der Stadt Rheine zugutekommt und einen Zuschussbetrag pro
Einwohner i. H. v. 10 Euro ergibt. Es wird eine maßvolle Senkung dieser
Zuschussbeiträge angestrebt, ohne dass damit den Bürgern der finanziell
stemmbare Zugang zu musischer Bildung verwehrt werde.
Weiterhin werde man im
schulischen Kontext davon absehen, Gebührenaufschläge für auswärtige Nutzer zu
erheben, damit bei Kindern der gleichen Schule oder Klasse nicht
unterschiedliche Gebührenstrukturen entstehen.
Abschließend weist Herr
Gausmann darauf hin, dass auch bei einer 30%-igen Anhebung der Musikschulbeiträge
der Zugang für Empfänger von Transferleistungen durch eine soziale Absicherung
bei der Beitragsgestaltung gewährleistet sei.
Irritationen darüber, ob in
dieser Sitzung bereits ein Beschluss erfolgen soll, mit dem sich der Rat im
Weiteren beschäftigt, werden durch eine Anpassung des Beschlussvorschlages beseitigt.
Es wird von Herrn Gausmann betont, dass es sich in diesem Durchgang lediglich
um eine erste Lesung handele, die der Verwaltung weitere Anhaltspunkte für die
Überarbeitung der Gebührenordnung an die Hand geben solle.
Es wird von den Fraktionen
das angedachte Erstattungssystem diskutiert und dabei konkret die
Fragestellung, ob 35 oder 36 Unterrichtstage garantiert werden sollen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen
der beiden Varianten zu prüfen.
Hinsichtlich der an den
Verbraucherpreisindex gekoppelten Gebührenanhebungen, wird nach einigen
Rückfragen von Herrn Gausmann zugesichert, dass seitens der Verwaltung in der
Septembersitzung darüber informiert werde, ob diese Gebührenanpassung bereits
zum Jahr 2019 oder erst zum Jahr 2020 (jeweils zum 01.01.) in Kraft trete.
Weiterhin wird seitens der Politik um Klarstellung gebeten, ob das Jahr 2012
bei der Kumulierung der Preisindizes bereits mit eingerechnet wird.
Auf Rückfrage erläutert
Herr Gausmann, warum an dieser Stelle eine Kopplung der Gebühren an den
Verbraucherpreisindex möglich ist, in anderen Gebührenordnungen jedoch nicht.
Grund hierfür sei, dass man sich bei der Musikschule lediglich in einer
Teilkostendeckung befände, bei der diese Kopplungsmöglichkeit, im Gegensatz zur
in anderen Bereichen vorliegenden Vollkostenrechnung, gegeben sei.
Um abschließend über die
die Streichung der Großgruppentarife beschließen zu können, wird die Verwaltung
seitens der Fraktionen um eine Nachreichung der Anzahl der momentan vorhandenen
Gruppen gebeten, sowie um eine Kalkulation der durch diesen Punkt zu
erwartenden Veränderungen hinsichtlich der Gebühreneinnahme.
Die SPD-Fraktion schlägt
vor, im Bereich der Ensemble die gegenwärtige bestehende Regelung für Kinder
und Jugendliche (erstes und zweites Ensemble bei gleichzeitiger
Hauptfachbelegung frei), beizubehalten. Hierzu sollten auch die dadurch
entstehenden Gebührenauswirkungen gegenübergestellt werden.
Von der CDU-Fraktion wird die
Zusammensetzung der der Musikschule zur Verfügung stehenden Gelder vor dem Hintergrund
von Förderprogrammen des Landes hinterfragt. Herr Gausmann erklärt, dass diese
Thematik grundstrukturell aufgearbeitet werde, dies aufgrund des Umfanges dieses
Arbeitsauftrages jedoch erst in 2019 geschehen könne.
Um die Auswirkungen der
Geschwisterermäßigung besser einschätzen zu können, wird seitens der Fraktionen
um zusätzliche Daten gebeten. Hierzu gehören ein Rechenbeispiel der alten und
neuen Ermäßigungsregelung für kinderreiche Familien, ein Überblick über die
Anzahl der von der Regelung derzeit erfassten Familien, sowie die Angabe der
dadurch perspektivisch zu erwartenden Mehreinnahmen.
Bei der abweichenden
Kostenfestsetzung bei Kooperationsangeboten und Projekten wird die Verwaltung
um Prüfung gebeten, ob nicht ein definierter Orientierungsrahmen entwickelt
werden sollte, durch den die Gleichbehandlung bei diesen
Einzelfallentscheidungen sichergestellt ist. Herr Gausmann stellt fest, dass
sich dies bereits durch das klassische Verwaltungshandeln ergibt, bei dem das
Ermessen unter anderem unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung auszuüben
ist.
Während die CDU-Fraktion
Kostendeckungsbeitrag 1 bei 70 – 80 % präferieren, befürwortet die SPD-Fraktion
Kostendeckungsbeitrag 1 bei 60 %. Die anderen Fraktionen verzichten vorerst auf
ein Votum, da eine weitere Aufbereitung der Materie und eine Nachlieferung der
im Gesprächsverlauf andiskutierten Punkte notwendig sei, um sich hierzu eine
Meinung bilden zu können.
Der Ausschussvorsitzende
weist auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahre 1979 hin, demnach ein
Kostendeckungsbeitrag 5 bei der Musikschule mindestens 50 % betragen müsse.
Dieser Beschluss sei unter den geänderten Bedingungen des NKF heute nicht mehr
haltbar und es müsse überlegt werden, wie man damit umgehe.
Beschluss:
Der
Schulausschuss beauftragt die Verwaltung unter Berücksichtigung der, in der
Sitzung vom 13. Juni 2018 vorgetragenen Fragestellungen und Anmerkungen, eine
Ratsvorlage hinsichtlich der Anpassung der Gebührenordnung der Musikschule der
Stadt Rheine zum 01. 01. 2019 zu fertigen, die vorab dem Schulausschuss zur
Beschlussfassung vorgelegt wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig