Herr Gausmann hebt die Wichtigkeit und Leistungsfähigkeit der Rheiner Musikschule hervor, betont jedoch gleichzeitig die städtische Förderung i. H. v. einer Million Euro, die lediglich ca. 1.800 Nutzern in der Stadt Rheine zugutekommt und einen Zuschussbetrag pro Einwohner i. H. v. 10 Euro ergibt. Es wird eine maßvolle Senkung dieser Zuschussbeiträge angestrebt, ohne dass damit den Bürgern der finanziell stemmbare Zugang zu musischer Bildung verwehrt werde.

 

Weiterhin werde man im schulischen Kontext davon absehen, Gebührenaufschläge für auswärtige Nutzer zu erheben, damit bei Kindern der gleichen Schule oder Klasse nicht unterschiedliche Gebührenstrukturen entstehen.

 

Abschließend weist Herr Gausmann darauf hin, dass auch bei einer 30%-igen Anhebung der Musikschulbeiträge der Zugang für Empfänger von Transferleistungen durch eine soziale Absicherung bei der Beitragsgestaltung gewährleistet sei.

 

Irritationen darüber, ob in dieser Sitzung bereits ein Beschluss erfolgen soll, mit dem sich der Rat im Weiteren beschäftigt, werden durch eine Anpassung des Beschlussvorschlages beseitigt. Es wird von Herrn Gausmann betont, dass es sich in diesem Durchgang lediglich um eine erste Lesung handele, die der Verwaltung weitere Anhaltspunkte für die Überarbeitung der Gebührenordnung an die Hand geben solle.

 

Es wird von den Fraktionen das angedachte Erstattungssystem diskutiert und dabei konkret die Fragestellung, ob 35 oder 36 Unterrichtstage garantiert werden sollen. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen der beiden Varianten zu prüfen.

 

Hinsichtlich der an den Verbraucherpreisindex gekoppelten Gebührenanhebungen, wird nach einigen Rückfragen von Herrn Gausmann zugesichert, dass seitens der Verwaltung in der Septembersitzung darüber informiert werde, ob diese Gebührenanpassung bereits zum Jahr 2019 oder erst zum Jahr 2020 (jeweils zum 01.01.) in Kraft trete. Weiterhin wird seitens der Politik um Klarstellung gebeten, ob das Jahr 2012 bei der Kumulierung der Preisindizes bereits mit eingerechnet wird. 

 

Auf Rückfrage erläutert Herr Gausmann, warum an dieser Stelle eine Kopplung der Gebühren an den Verbraucherpreisindex möglich ist, in anderen Gebührenordnungen jedoch nicht. Grund hierfür sei, dass man sich bei der Musikschule lediglich in einer Teilkostendeckung befände, bei der diese Kopplungsmöglichkeit, im Gegensatz zur in anderen Bereichen vorliegenden Vollkostenrechnung, gegeben sei.

 

Um abschließend über die die Streichung der Großgruppentarife beschließen zu können, wird die Verwaltung seitens der Fraktionen um eine Nachreichung der Anzahl der momentan vorhandenen Gruppen gebeten, sowie um eine Kalkulation der durch diesen Punkt zu erwartenden Veränderungen hinsichtlich der Gebühreneinnahme.

 

Die SPD-Fraktion schlägt vor, im Bereich der Ensemble die gegenwärtige bestehende Regelung für Kinder und Jugendliche (erstes und zweites Ensemble bei gleichzeitiger Hauptfachbelegung frei), beizubehalten. Hierzu sollten auch die dadurch entstehenden Gebührenauswirkungen gegenübergestellt werden.

 

Von der CDU-Fraktion wird die Zusammensetzung der der Musikschule zur Verfügung stehenden Gelder vor dem Hintergrund von Förderprogrammen des Landes hinterfragt. Herr Gausmann erklärt, dass diese Thematik grundstrukturell aufgearbeitet werde, dies aufgrund des Umfanges dieses Arbeitsauftrages jedoch erst in 2019 geschehen könne.

 

Um die Auswirkungen der Geschwisterermäßigung besser einschätzen zu können, wird seitens der Fraktionen um zusätzliche Daten gebeten. Hierzu gehören ein Rechenbeispiel der alten und neuen Ermäßigungsregelung für kinderreiche Familien, ein Überblick über die Anzahl der von der Regelung derzeit erfassten Familien, sowie die Angabe der dadurch perspektivisch zu erwartenden Mehreinnahmen.

 

Bei der abweichenden Kostenfestsetzung bei Kooperationsangeboten und Projekten wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob nicht ein definierter Orientierungsrahmen entwickelt werden sollte, durch den die Gleichbehandlung bei diesen Einzelfallentscheidungen sichergestellt ist. Herr Gausmann stellt fest, dass sich dies bereits durch das klassische Verwaltungshandeln ergibt, bei dem das Ermessen unter anderem unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung auszuüben ist.

 

Während die CDU-Fraktion Kostendeckungsbeitrag 1 bei 70 – 80 % präferieren, befürwortet die SPD-Fraktion Kostendeckungsbeitrag 1 bei 60 %. Die anderen Fraktionen verzichten vorerst auf ein Votum, da eine weitere Aufbereitung der Materie und eine Nachlieferung der im Gesprächsverlauf andiskutierten Punkte notwendig sei, um sich hierzu eine Meinung bilden zu können.

 

Der Ausschussvorsitzende weist auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahre 1979 hin, demnach ein Kostendeckungsbeitrag 5 bei der Musikschule mindestens 50 % betragen müsse. Dieser Beschluss sei unter den geänderten Bedingungen des NKF heute nicht mehr haltbar und es müsse überlegt werden, wie man damit umgehe.

 


Beschluss:

 

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung unter Berücksichtigung der, in der Sitzung vom 13. Juni 2018 vorgetragenen Fragestellungen und Anmerkungen, eine Ratsvorlage hinsichtlich der Anpassung der Gebührenordnung der Musikschule der Stadt Rheine zum 01. 01. 2019 zu fertigen, die vorab dem Schulausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig