Frau Kerstin Weßels, Sutrumer Straße 27, Rheine

 

Frau Weßels erklärt, dass ihr bekannt sei, dass es in Rheine Bauplätze gebe bei denen 1,5 bis 2 Stellplätze pro Bauplatz festgelegt wurden. Sie möchte wissen, was zu tun sei, damit auch für andere Wohngebiete dieser Stellplatzschlüssel angewandt werden kann.

 

Herr Dörtelmann führt aus, dass es sich in dem konkreten Fall um die Bebauungsplanänderung „Alte Spinnerei“ handele. Dies sei ein Sonderfall gewesen, bei dem der Investor mehr Fläche verdichten wollte als urspünglich erlaubt. Mit einem städtebaulichen Vertrag wurde dann ein höherer Stellplatzschlüssel vereinbart und festgeschrieben.

 

Frau Weßels fragt weiter, warum in ihrem konkreten Fall der Stellplatzschlüssel nicht in die Bebauungsplanänderung aufgenommen werden kann.

 

Herr Dörtelmann erläutert, dass sich die Landesbauordnung zurzeit in einem Änderungsverfahren befinde. Voraussichtlich soll diese noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Die Stellplatzregelung soll dann nur noch eine Verwaltungsvorschrift sein, so dass die Kommunen eigene Satzungen zur Stellplatzregelung erlassen können. Daher lasse die Verwaltung derzeit ein Parkraumgutachten erstellen, damit die Stadt Rheine auf dieser Grundlage eine Satzung erlassen kann.

 

 

Frau Esra Zengin vom Architekturbüro Reinhard Herrmann

 

Frau Zengin fragt auch im Namen des Investors zur Vorlage 261/18:

Warum wird die Projektierung einer Dachgestaltung einer Einheitlichkeit unterworfen, wenn die Umgebung sich dadurch auszeichnet, dass sie komplett uneinheitlich ist. Die Umgebung besteht aus Schule, Kirche, Turnhalle und Friedhof.

 

Warum wird ein absolutes Sonderprojekt als zentrale Begegnungstätte mit Café, Bistro, Service Wohnen, Tagespflege, Arztpraxen und Physiotherapie durch solche Einschränkungen behindert.   

 

Die Fragen werden bei der Beratung der Vorlage mit beantwortet.