Sitzung: 27.06.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 187/18
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2
Nr. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2
Nr. 3 BauGB
2.1 LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle
Münster, An den Speichern 7, 48157 Münster;
Stellungnahme vom 16. 05. 2018..
Abwägungsempfehlung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planänderung bestehen.
Der vorgetragenen Anregung wird entsprochen; der bereits vorhandene Hinweis zu Bodendenkmälern wird in der gewünschten Form ergänzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.2 Feuer- und
Rettungswache, 48431 Rheine;
Stellungnahme vom 30. 05. 2018
Abwägungsempfehlung:
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Erteilung von Baugenehmigungen von Bauherren ein Brandschutzkonzept vorgelegt werden muss. Dieses Konzept wird mit der Brandschutzdienststelle der Stadt Rheine abgestimmt. Durch diese Abstimmung wird sichergestellt, dass notwendige Brandschutzmaßnahamen – wie auch die Bereitstellung von ausreichenden Löschwassermengen – ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.3 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss
über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 308, Kennwort: "Bahnhof West/Lindenstraße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Es wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 308, Kennwort: "Bahnhof West/Lindenstraße ", der Stadt Rheine von der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan abweicht und demzufolge der Flächennutzungsplan einer Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes die Umwandlung von „Fläche für örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraße“ bzw. „gemischte Baufläche“ zu „gewerbliche Baufläche“ - im Sinne einer redaktionellen Korrektur des Flächennutzungsplanes – vorzunehmen und zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten (s. Anlage 5). Einer Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (hier: Bezirksregierung Münster) bedarf es nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig