(Desinfektionsverfahren)

Herr Schaper (Geschäftsführer Planungsgruppe VA und Vorsitzender des technischen Ausschusses bei der Deutschen Gesellschaft für Bäderwesen) hält den als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügten Vortrag. Hierbei macht er deutlich, dass, sollte das Desinfektionsverfahren Rohrzellenelektrolyse gewählt werden, die geplante Anpassung der Biozidverordnung zum 01.01.2019 ggf. Probleme bereiten könne. Die Biozidverordnung regele zum einen den Umgang mit Gefahrstoffen (hier: Chlor) und zum anderen den Warenverkehr der Gefahrstoffe innerhalb der EU. Künftig sei eine Zulassung für das jeweilige Biozid erforderlich. Dies sei für Hersteller von Chlorgas und Natrium- und Calciumhypochlorid vermutlich problemlos möglich. Wenn diese Stoffe, wie beim Rohrzellenelektrolyseverfahren, jedoch selber hergestellt werden, sei noch nicht absehbar, wie die Regelungen aussehen werden und welche Kosten bzw. Auflagen damit verbunden sind. Dies sei auch der Grund, warum in den letzten Jahren die Nachfrage nach Elektrolyseverfahren deutlich zurückgegangen sei.

 

Herr Brunsch fragt, ob bei einem Beschluss für das Elektrolyseverfahren durch die Anpassung der Biozidverordnung schlimmstenfalls zum 01.01.2019 eine vollständige Umstellung erfolgen müsse.

Herr Schaper bestätigt dies. Er ist jedoch der Meinung, dass dies unwahrscheinlich sei.

 

Herr Dennis Kahle erkundigt sich, ob dieses Problem auch das bestehende Hallenbad an der Hemelter Straße betrifft.

Herr Schaper bestätigt auch dies.

 

Herr Grawe stellt fest, dass alle Desinfektionsverfahren Chlor nutzen. Er möchte wissen, warum es dann nicht immer zu roten Augen komme.

Herr Schaper erklärt, dass dies nicht direkt durch das Chlor, sondern von den Chlornebenprodukten herrühre. Seit 1997 werde durch eine sogenannte Tiefkohlenstufe das gesamte Chlor und dessen Nebenprodukte aus dem Wasser gefiltert. Die Tiefkohlenstufe in Verbindung mit einer geeigneten Lüftungsanlage verhindere, dass es zu den roten Augen und anderen negativen Begleiterscheinungen komme. Frisches Chlor sei geruchslos und verursache die geschilderten negativen Begleiterscheinungen nicht.

 

Herr Lunkwitz stellt die Frage, ob sich mehrere Kommunen bzw. Badbetreiber zusammenschließen können, um eine Genehmigung im Sinne der Biozidverordnung zu erhalten.

Herr Schaper teilt dazu mit, dass die Tendenz eher dahin gehe, den Wirkstoff zu zertifizieren. Der Lieferant des Chlorats, des Natriumhypochlorids bzw. des Salzes werde vermutlich eine Zulassung benötigen.

 

Herr Roscher stellt heraus, dass die Biozidverordnung seiner Meinung nach nur eine abstrakte Gefahr darstelle.

 

Herr Lang möchte wissen, wie die Nutzer die verschiedenen Desinfektionsverfahren empfinden.

 

Herr Hachmann erläutert, dass die Mitglieder der CDU-Fraktion von sehr vielen Personen auf das neue Bad und hier insbesondere auf das Desinfektionsverfahren angesprochen wurden und deshalb der Wunsch nach mehr Informationen und einen förmlichen Ratsbeschluss da war. Die Vorteile einer Elektrolyse seien, dass es weder rote Augen, noch Schleimhautreizungen, Probleme mit Allergien oder dem Kreislauf und keinen unangenehmen Geruch gäbe. Er möchte wissen, ob ein modernes Chlorgas-Verfahrens diese Vorteile ebenfalls biete.

Herr Schaper antwortet, dass die aufgezählten Vorteile nicht direkt mit dem Desinfektionsverfahren zusammenhängen, sondern mit der Sole. Wenn das künftige Bad die genannten Vorteile bieten soll, empfiehlt er das Rohrzellenelektrolyse-Verfahren.

 

Herr Roscher erkundigt sich, ob es alternative Aufbereitungsformen gäbe.

Herr Schaper berichtet, dass Ozon nur zusätzlich zum Chlor eingesetzt werden könne.

Auch UV sei nur ein additives Verfahren zum Chlor und sei dazu nicht unumstritten.

 

Herr Mau möchte wissen, welches Bad Herr Schaper persönlich empfehlen würde.

Herr Schaper antwortet, dass er in Deutschland hinsichtlich des Desinfektionsverfahrens keine Bedenken habe. Das Wohlbefinden sei in einem Solebad höher.

 

Herr Dr. Schulte-de Groot weist darauf hin, dass in der Vorlage die reinen Bau- bzw. Anschaffungskosten genannt seien und die Nebenkosten (27 %) und ein Risikozuschlag (10 %) noch hinzukämen. Die Nettobelastung fiele allerdings durch den Vorteil des steuerlichen Querverbundes ähnlich aus.

 

 

(Wasserrutschenturm)

Herr Dr. Schute-de Groot macht darauf aufmerksam, dass in der Vorlage die Investitionskosten für die Wasserrutschtürme falsch angegeben wurden. Die Investitionskosten für einen Wasserrutschenturm mit einer Rutsche betragen 915 TEUR (statt 887 TEUR) und für zwei Rutschen 1.790 TEUR (statt 1.860 TEUR).

Ferner weist Herr Dr. Schulte-de Groot darauf hin, dass durch pwc geprüft worden sei, ob der Bau von Wasserrutschen ein beihilferechtliches Problem darstelle. Im Ergebnis habe pwc festgestellt, dass der Bau eines Wasserrutschenturms zum einen durch den gegenwärtigen Betrauungsakt abgedeckt sei und zum anderen der Anteil von 10 % an den Gesamtinvestitionskosten ein sogenanntes untergeordnetes Gepräge darstelle und deshalb beihilferechtlich irrelevant sei. Pwc sei zudem kein Fall bekannt, in dem Wasserrutschen beihilferechtlich infrage gestellt wurden.

 

Anschließend stellt Herr Scharlau die als Anlage 2 zur Niederschrift beigefügte Präsentation vor.

Er macht darauf aufmerksam, dass die Zielgruppe von Rutschenanlagen insbesondere Personen der Altersklasse 7–17 seien. Die Personen dieser Altersklasse hätten nicht die Möglichkeit, ein weiter entferntes Bad mit Rutschenanlage alleine zu erreichen.

 

Herr Scharlau verdeutlicht, dass bei der Planung die Möglichkeit der Nutzung durch die Freibadbesucher berücksichtigt wurde. Ferner informiert er, dass der Rutschentum auch so hergestellt werden könne, dass zuerst eine Rutsche installiert werde und die Option bestehe, zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Rutsche zu realisieren.

 

Herr Brunsch erkundigt sich, ob der Beschluss, sollte man sich für einen Rutschenturm mit einer Rutsche und Option auf eine zweite Rutsche entscheiden, entsprechend angepasst werden müsse.

Herr Scharlau empfiehlt dies, da die Option auf eine zweite Rutsche mit Mehrkosten in Höhe eines niedrigen fünfstelligen Betrages verbunden sei.

 

Herr Hachmann fragt, ob die in der Vorlage genannten Rutschenlängen vorgegeben seien.

Herr Scharlau antwortet, dass die genannten Werte Standardlängen seien.

 

 

(Versammlungsraum)

Herr Scharlau stellt anhand der vorgenannten Präsentation die Möglichkeiten zur Realisierung eines Versammlungsraumes vor.

 

(Kostenübersicht)

Zum Abschluss seines Vortrages gibt Herr Scharlau eine Übersicht über die aktuelle Kostenschätzung. Hierbei macht er auf einen Summierungsfehler in der Aufstellung aufmerksam.

 

Herr Hachmann erkundigt sich nach der Kostensteigerung für das Solebecken.

Herr Scharlau erklärt, dass nunmehr von einer Beckengröße von 100 m² ausgegangen werde (vorher 80 m²) und zudem bisher die reinen Baukosten beziffert wurden. Jetzt seien zusätzlich die Nebenkosten und ein Risikozuschlag beziffert worden.

 

Frau Stockel möchte wissen, welche Mehrkosten entstehen würden, wenn eine zweite Rutsche erst später installiert werden würde.

Herr Scharlau antwortet, dass vermutlich Mehrkosten in Höhe von 20 TEUR bis 30 TEUR entstehen würden.

 

Frau Brauer erfragt, welche Auswirkungen die Realisierung einer zweiten Rutsche zu einem späteren Zeitpunkt auf den Freibadbetrieb hätte.

Herr Scharlau antwortet, dass dies außerhalb der Freibadsaison durchgeführt werden könnte.

 

Herr Wilp erkundigt sich, ob innovative Neuerungen bei Wasserrutschen absehbar seien, die abgewartet werden sollten.

Herr Scharlau berichtet, dass es eine stetige Entwicklung bei der Rutschenbeleuchtung gäbe.

 

 

(Außengestaltung)

Herr Wiebold (Landschaftsarchitekt) stellt die Planung der Außenanlage anhand der als Anlage 3 zur Niederschrift beigefügten Präsentation vor.

 

Herr Weßling erkundigt sich, ob sich die Anzahl der Radabstellplätze verändern werde.

Herr Wiebold antwortet, dass bei der Anzahl keine Änderung geplant sei.

 

Herr Dr. Lüttmann macht darauf aufmerksam, dass dieser Bereich der Eingangsbereich zum neuen Bad darstelle und damit den Besuchern einen bleibenden ersten Eindruck vermittele. In Anbetracht der vergleichsweise geringen Belastung für den städtischen Haushalt und der starken Wirkung plädiert er für die Neugestaltung der Außenanlagen.

 

Herr Dr. Schulte-de Groot weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Nettobelastung durch den steuerlichen Querverbund vermutlich um 30 % geringer ausfallen werde.

 

Herr Radau fragt nach Ladestationen für E-Bikes.

Herr Dr. Schulte-de Groot antwortet, dass diese berücksichtigt werden.

 

 

(Standort BHKW)

Herr Hachmann erkundigt sich, ob die laut Vorlage fehlenden 4 PKW-Stellplätze nur durch die Verlagerung des BHKW realisiert werden könnten.

Herr Dr. Schulte-de Groot weist darauf hin, dass umliegend ausreichend städtische Flächen (bzw. Flächen der TBR) zur Realisierung der fehlenden Stellplätze zur Verfügung stünden. Die Verlagerung des BHKW sollte überwiegend aus optischen Gesichtspunkten geprüft werden. Die Kosten für die Verlagerung müsste RB Biogas tragen.

 

Herr Hachmann möchte wissen, ob die Entscheidung über die Verlagerung in der heutigen Sitzung getroffen werden müsste.

Herr Wiebold antwortet, dass eine zeitnahe Entscheidung hilfreich sei, heute aber keine abschließende Entscheidung getroffen werden müsse.

 

Herr Mau fragt, ob eine Anrechnung der Parkplätze im Zulieferungsbereich (Wirtschaftshof) möglich sei.

Herr Scharlau weist darauf hin, dass diese Plätze nicht öffentlich zugänglich seien.

Herr Dr. Schulte-de Groot verdeutlicht, dass die Parkraumsituation in dem Bereich insgesamt angespannt sei und daher eine Lösung mit einem städtischen Grundstück gefunden werden sollte.

 

 

Auf Antrag der Fraktionen unterbricht Herr Dr. Lüttmann die Sitzung für 15 Minuten.

 

 

Nach der Unterbrechung erklärt Herr Hachmann, warum und wie die CDU-Fraktion abstimmen werde. Er verdeutlicht insbesondere, warum die CDU-Fraktion trotz des Antrages „10 Millionen in 10 Jahren“ an einigen Stellen für Mehrausgaben stimmen werde.

Er erläutert, dass die CDU-Fraktion für das Elektrolyseverfahren stimmen werde, da dies dem Wunsch der Nutzer entspräche. Die CDU-Fraktion werde sich für einen Rutschenturm mit zwei Rutschen aussprechen und damit auch der jüngeren Altersklasse eine Attraktion bieten. Um keine zusätzlichen Belastungen für die Nutzer, Kosten und Arbeiten bei einer späteren Realisierung einer zweiten Rutsche zu verursachen, sollen sofort zwei Rutschen errichtet werden.

Ein Versammlungsraum sei nach Rücksprache mit den Nutzern nicht erforderlich und werde daher von der CDU-Fraktion abgelehnt.

Einer Neugestaltung der Außenanlage werde die CDU-Fraktion zustimmen. Die Einschätzung des Bürgermeisters zum Eingangsbereich des Bades werde geteilt. Eine Verlagerung des BHKW solle vertagt werden. Hier soll im Vorfeld ein Gespräch mit den Eigentümern stattfinden.

 

Herr Roscher erklärt für die SPD-Fraktion das folgende Abstimmungsverhalten. Auch die SPD-Fraktion werde aufgrund des höheren Wohlbefindens für das Elektrolyseverfahren stimmen. Aus den gleichen Gründen wie die CDU-Fraktion sei auch die SPD-Fraktion für die Realisierung von zwei Rutschen. Die SPD-Fraktion werde für den Bau eines Versammlungsraumes stimmen. Herr Roscher verdeutlicht, dass die SPD-Fraktion einen ausreichend großen Bedarf hierfür sehe. Hier könnten Jurysitzungen bei Wettkämpfen, Fortbildungen der DLRG oder auch Kindergeburtstage stattfinden. Der Neuplanung der Außenanlagen werde die SPD-Fraktion ebenfalls zustimmen. Auch die SPD-Fraktion sei für eine Vertagung des Beschlusses über die Verlagerung des BHKW. Herr Roscher weist darauf hin, dass aus seiner Sicht eine Verlagerung um vermutlich 50 m mit den damit verbundenen Kosten für den Eigentümer wenig Sinn mache.

 

Für die UWG-Fraktion erläutert Herr Ortel das folgende Abstimmungsverhalten. In den Punkten 3, 4 und 5 stimme die UWG-Fraktion mit den von Herrn Hachmann vorgebrachten Erläuterungen überein. Bei dem Punkt Wasserrutschenturm sei die UWG-Fraktion geteilter Meinung. Frau Marji werde für zwei Rutschen stimmen, Herr Ortel werde für eine Rutsche mit Option für eine zweite stimmen. Eine Rutsche sei jetzt eine deutliche Attraktivitätssteigerung. Aus seiner Sicht sei die Realisierung einer zweiten Rutsche in 5 bis 10 Jahren auch eine Chance, dann einen neuen Reiz zu setzen.

Beim Desinfektionsverfahren werde er für das Chlorgas-Verfahren stimmen, da keine benennbaren gesundheitlichen Nachteile vorlägen.

 

Herr Mau erläutert das folgende Abstimmungsverhalten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er schließt sich vollständig den Erläuterungen von Herrn Hachmann an.

 

Für die FDP-Fraktion stellt Herr Brunsch das folgende Abstimmungsverhalten vor. Beim Punkt Desinfektionsverfahren schließt sich Herr Brunsch der von Herrn Ortel vorgebrachten Argumentation an.

Auch beim Rutschenturm teile er die Ansichten von Herrn Ortel für eine spätere Realisierung einer zweiten Rutsche. Bei dem Beratungspunkt Versammlungsraum werde die FDP-Fraktion für den Bau eines Versammlungsraumes votieren. Die Neuplanung der Außenanlagen sei sinnvoll und auch die FDP-Fraktion sei für eine Vertagung des Punktes bezüglich des BHKW.

 

Frau Floyd-Wenke äußert ihre Verwunderung zum Beratungspunkt Wasserrutsche. Sie habe nicht mitbekommen, in welchen Gremien dieses Thema aufgekommen sei. Ferner äußert sie die Hoffnung, dass das Hallenbad auch in 40 Jahren noch im Besitz der Stadt sei.

 

Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, dass das Soleaußenbecken als Kompensation für das Chlorgas-Verfahren im Hallenbad gedacht gewesen sei und jetzt voraussichtlich doch nicht das Chlorgas-Verfahren beschlossen werde, das Solebecken aber trotzdem gebaut werde.

Er werde weiterhin für das Chlorgas-Verfahren stimmen, da er auch heute keine wesentlichen Argumente gegen dieses Verfahren gehört habe.

 

Herr Brauer erläutert, warum er heute, entgegen seiner bisherigen Abstimmung, für das Elektrolyse-Verfahren stimmen werde.

 

Zum Abschluss weist Herr Dr. Lüttmann darauf hin, dass das Elektrolyse-Verfahren durch die unsichere Rechtslage bei der Biozidverordnung ggf. Umbaukosten nach sich ziehen werde und die hohen Investitionen in eine solefeste Gebäudehülle dann nicht erforderlich gewesen wären.

 

Aufgrund der Rückmeldungen der Fraktionen schlägt Herr Dr. Lüttmann vor, den Teil 5 des Beschlussvorschlages (Standort BHKW) zu vertagen. Die Ratsmitglieder folgen dem Vorschlag einstimmig.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst nachfolgende Beschlüsse:

 

  1. Die Rheiner Bäder GmbH soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am Freibad das Desinfektionsverfahren Rohrzellenelektrolyse im Hallenbadneubau und für das Soleaußenbecken anwenden.

 

Abstimmungsergebnis:              33 Ja-Stimmen

                                                       5 Nein-Stimmen

 

 

  1. Die Rheiner Bäder GmbH soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am Freibad einen Wasserrutschenturm mit 2 Wasserrutschen bauen.

 

Abstimmungsergebnis:              33 Ja-Stimmen

                                                       5 Nein-Stimmen

 

 

  1. Die Rheiner Bäder GmbH soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am Freibad einen Versammlungsraum bauen.

 

Abstimmungsergebnis:              14 Ja-Stimmen

                                                     24 Nein-Stimmen

 

 

  1. Die Rheiner Bäder GmbH soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am Freibad die Außengestaltung vollständig neu planen und umbauen.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig