(Desinfektionsverfahren)
Herr Schaper
(Geschäftsführer Planungsgruppe VA und Vorsitzender des technischen Ausschusses
bei der Deutschen Gesellschaft für Bäderwesen) hält den als Anlage 1 zur Niederschrift
beigefügten Vortrag. Hierbei macht er deutlich, dass, sollte das
Desinfektionsverfahren Rohrzellenelektrolyse gewählt werden, die geplante
Anpassung der Biozidverordnung zum 01.01.2019 ggf. Probleme bereiten könne. Die
Biozidverordnung regele zum einen den Umgang mit Gefahrstoffen (hier: Chlor)
und zum anderen den Warenverkehr der Gefahrstoffe innerhalb der EU. Künftig sei
eine Zulassung für das jeweilige Biozid erforderlich. Dies sei für Hersteller
von Chlorgas und Natrium- und Calciumhypochlorid vermutlich problemlos möglich.
Wenn diese Stoffe, wie beim Rohrzellenelektrolyseverfahren, jedoch selber
hergestellt werden, sei noch nicht absehbar, wie die Regelungen aussehen werden
und welche Kosten bzw. Auflagen damit verbunden sind. Dies sei auch der Grund,
warum in den letzten Jahren die Nachfrage nach Elektrolyseverfahren deutlich zurückgegangen
sei.
Herr Brunsch fragt, ob bei
einem Beschluss für das Elektrolyseverfahren durch die Anpassung der
Biozidverordnung schlimmstenfalls zum 01.01.2019 eine vollständige Umstellung
erfolgen müsse.
Herr Schaper bestätigt
dies. Er ist jedoch der Meinung, dass dies unwahrscheinlich sei.
Herr Dennis Kahle erkundigt
sich, ob dieses Problem auch das bestehende Hallenbad an der Hemelter Straße
betrifft.
Herr Schaper bestätigt auch
dies.
Herr Grawe stellt fest,
dass alle Desinfektionsverfahren Chlor nutzen. Er möchte wissen, warum es dann
nicht immer zu roten Augen komme.
Herr Schaper erklärt, dass
dies nicht direkt durch das Chlor, sondern von den Chlornebenprodukten
herrühre. Seit 1997 werde durch eine sogenannte Tiefkohlenstufe das gesamte
Chlor und dessen Nebenprodukte aus dem Wasser gefiltert. Die Tiefkohlenstufe in
Verbindung mit einer geeigneten Lüftungsanlage verhindere, dass es zu den roten
Augen und anderen negativen Begleiterscheinungen komme. Frisches Chlor sei
geruchslos und verursache die geschilderten negativen Begleiterscheinungen nicht.
Herr Lunkwitz stellt die
Frage, ob sich mehrere Kommunen bzw. Badbetreiber zusammenschließen können, um
eine Genehmigung im Sinne der Biozidverordnung zu erhalten.
Herr Schaper teilt dazu
mit, dass die Tendenz eher dahin gehe, den Wirkstoff zu zertifizieren. Der
Lieferant des Chlorats, des Natriumhypochlorids bzw. des Salzes werde
vermutlich eine Zulassung benötigen.
Herr Roscher stellt heraus,
dass die Biozidverordnung seiner Meinung nach nur eine abstrakte Gefahr
darstelle.
Herr Lang möchte wissen,
wie die Nutzer die verschiedenen Desinfektionsverfahren empfinden.
Herr Hachmann erläutert,
dass die Mitglieder der CDU-Fraktion von sehr vielen Personen auf das neue Bad
und hier insbesondere auf das Desinfektionsverfahren angesprochen wurden und deshalb
der Wunsch nach mehr Informationen und einen förmlichen Ratsbeschluss da war.
Die Vorteile einer Elektrolyse seien, dass es weder rote Augen, noch
Schleimhautreizungen, Probleme mit Allergien oder dem Kreislauf und keinen
unangenehmen Geruch gäbe. Er möchte wissen, ob ein modernes Chlorgas-Verfahrens
diese Vorteile ebenfalls biete.
Herr Schaper antwortet,
dass die aufgezählten Vorteile nicht direkt mit dem Desinfektionsverfahren
zusammenhängen, sondern mit der Sole. Wenn das künftige Bad die genannten
Vorteile bieten soll, empfiehlt er das Rohrzellenelektrolyse-Verfahren.
Herr Roscher erkundigt
sich, ob es alternative Aufbereitungsformen gäbe.
Herr Schaper berichtet,
dass Ozon nur zusätzlich zum Chlor eingesetzt werden könne.
Auch UV sei nur ein
additives Verfahren zum Chlor und sei dazu nicht unumstritten.
Herr Mau möchte wissen,
welches Bad Herr Schaper persönlich empfehlen würde.
Herr Schaper antwortet,
dass er in Deutschland hinsichtlich des Desinfektionsverfahrens keine Bedenken
habe. Das Wohlbefinden sei in einem Solebad höher.
Herr Dr. Schulte-de Groot
weist darauf hin, dass in der Vorlage die reinen Bau- bzw. Anschaffungskosten
genannt seien und die Nebenkosten (27 %) und ein Risikozuschlag (10 %) noch
hinzukämen. Die Nettobelastung fiele allerdings durch den Vorteil des
steuerlichen Querverbundes ähnlich aus.
(Wasserrutschenturm)
Herr Dr. Schute-de Groot
macht darauf aufmerksam, dass in der Vorlage die Investitionskosten für die
Wasserrutschtürme falsch angegeben wurden. Die Investitionskosten für einen
Wasserrutschenturm mit einer Rutsche betragen 915 TEUR (statt 887 TEUR) und für
zwei Rutschen 1.790 TEUR (statt 1.860 TEUR).
Ferner weist Herr Dr.
Schulte-de Groot darauf hin, dass durch pwc geprüft worden sei, ob der Bau von Wasserrutschen
ein beihilferechtliches Problem darstelle. Im Ergebnis habe pwc festgestellt,
dass der Bau eines Wasserrutschenturms zum einen durch den gegenwärtigen Betrauungsakt
abgedeckt sei und zum anderen der Anteil von 10 % an den Gesamtinvestitionskosten
ein sogenanntes untergeordnetes Gepräge darstelle und deshalb beihilferechtlich
irrelevant sei. Pwc sei zudem kein Fall bekannt, in dem Wasserrutschen beihilferechtlich
infrage gestellt wurden.
Anschließend stellt Herr Scharlau
die als Anlage 2 zur Niederschrift beigefügte Präsentation vor.
Er macht darauf aufmerksam,
dass die Zielgruppe von Rutschenanlagen insbesondere Personen der Altersklasse
7–17 seien. Die Personen dieser Altersklasse hätten nicht die Möglichkeit, ein
weiter entferntes Bad mit Rutschenanlage alleine zu erreichen.
Herr Scharlau verdeutlicht,
dass bei der Planung die Möglichkeit der Nutzung durch die Freibadbesucher
berücksichtigt wurde. Ferner informiert er, dass der Rutschentum auch so hergestellt
werden könne, dass zuerst eine Rutsche installiert werde und die Option
bestehe, zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Rutsche zu realisieren.
Herr Brunsch erkundigt
sich, ob der Beschluss, sollte man sich für einen Rutschenturm mit einer Rutsche
und Option auf eine zweite Rutsche entscheiden, entsprechend angepasst werden
müsse.
Herr Scharlau empfiehlt
dies, da die Option auf eine zweite Rutsche mit Mehrkosten in Höhe eines
niedrigen fünfstelligen Betrages verbunden sei.
Herr Hachmann fragt, ob die
in der Vorlage genannten Rutschenlängen vorgegeben seien.
Herr Scharlau antwortet,
dass die genannten Werte Standardlängen seien.
(Versammlungsraum)
Herr Scharlau stellt anhand
der vorgenannten Präsentation die Möglichkeiten zur Realisierung eines
Versammlungsraumes vor.
(Kostenübersicht)
Zum Abschluss seines
Vortrages gibt Herr Scharlau eine Übersicht über die aktuelle Kostenschätzung.
Hierbei macht er auf einen Summierungsfehler in der Aufstellung aufmerksam.
Herr Hachmann erkundigt
sich nach der Kostensteigerung für das Solebecken.
Herr Scharlau erklärt, dass
nunmehr von einer Beckengröße von 100 m² ausgegangen werde (vorher 80 m²)
und zudem bisher die reinen Baukosten beziffert wurden. Jetzt seien zusätzlich
die Nebenkosten und ein Risikozuschlag beziffert worden.
Frau Stockel möchte wissen,
welche Mehrkosten entstehen würden, wenn eine zweite Rutsche erst später
installiert werden würde.
Herr Scharlau antwortet,
dass vermutlich Mehrkosten in Höhe von 20 TEUR bis 30 TEUR entstehen würden.
Frau Brauer erfragt, welche
Auswirkungen die Realisierung einer zweiten Rutsche zu einem späteren Zeitpunkt
auf den Freibadbetrieb hätte.
Herr Scharlau antwortet,
dass dies außerhalb der Freibadsaison durchgeführt werden könnte.
Herr Wilp erkundigt sich,
ob innovative Neuerungen bei Wasserrutschen absehbar seien, die abgewartet
werden sollten.
Herr Scharlau berichtet,
dass es eine stetige Entwicklung bei der Rutschenbeleuchtung gäbe.
(Außengestaltung)
Herr Wiebold (Landschaftsarchitekt)
stellt die Planung der Außenanlage anhand der als Anlage 3 zur Niederschrift
beigefügten Präsentation vor.
Herr Weßling erkundigt
sich, ob sich die Anzahl der Radabstellplätze verändern werde.
Herr Wiebold antwortet,
dass bei der Anzahl keine Änderung geplant sei.
Herr Dr. Lüttmann macht
darauf aufmerksam, dass dieser Bereich der Eingangsbereich zum neuen Bad
darstelle und damit den Besuchern einen bleibenden ersten Eindruck vermittele.
In Anbetracht der vergleichsweise geringen Belastung für den städtischen
Haushalt und der starken Wirkung plädiert er für die Neugestaltung der
Außenanlagen.
Herr Dr. Schulte-de Groot
weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Nettobelastung durch den
steuerlichen Querverbund vermutlich um 30 % geringer ausfallen werde.
Herr Radau fragt nach
Ladestationen für E-Bikes.
Herr Dr. Schulte-de Groot
antwortet, dass diese berücksichtigt werden.
(Standort BHKW)
Herr Hachmann erkundigt
sich, ob die laut Vorlage fehlenden 4 PKW-Stellplätze nur durch die Verlagerung
des BHKW realisiert werden könnten.
Herr Dr. Schulte-de Groot
weist darauf hin, dass umliegend ausreichend städtische Flächen (bzw. Flächen
der TBR) zur Realisierung der fehlenden Stellplätze zur Verfügung stünden. Die
Verlagerung des BHKW sollte überwiegend aus optischen Gesichtspunkten geprüft
werden. Die Kosten für die Verlagerung müsste RB Biogas tragen.
Herr Hachmann möchte
wissen, ob die Entscheidung über die Verlagerung in der heutigen Sitzung
getroffen werden müsste.
Herr Wiebold antwortet,
dass eine zeitnahe Entscheidung hilfreich sei, heute aber keine abschließende
Entscheidung getroffen werden müsse.
Herr Mau fragt, ob eine
Anrechnung der Parkplätze im Zulieferungsbereich (Wirtschaftshof) möglich sei.
Herr Scharlau weist darauf
hin, dass diese Plätze nicht öffentlich zugänglich seien.
Herr Dr. Schulte-de Groot
verdeutlicht, dass die Parkraumsituation in dem Bereich insgesamt angespannt
sei und daher eine Lösung mit einem städtischen Grundstück gefunden werden sollte.
Auf Antrag der Fraktionen
unterbricht Herr Dr. Lüttmann die Sitzung für 15 Minuten.
Nach der Unterbrechung
erklärt Herr Hachmann, warum und wie die CDU-Fraktion abstimmen werde. Er
verdeutlicht insbesondere, warum die CDU-Fraktion trotz des Antrages „10
Millionen in 10 Jahren“ an einigen Stellen für Mehrausgaben stimmen werde.
Er erläutert, dass die
CDU-Fraktion für das Elektrolyseverfahren stimmen werde, da dies dem Wunsch der
Nutzer entspräche. Die CDU-Fraktion werde sich für einen Rutschenturm mit zwei
Rutschen aussprechen und damit auch der jüngeren Altersklasse eine Attraktion
bieten. Um keine zusätzlichen Belastungen für die Nutzer, Kosten und Arbeiten
bei einer späteren Realisierung einer zweiten Rutsche zu verursachen, sollen
sofort zwei Rutschen errichtet werden.
Ein Versammlungsraum sei
nach Rücksprache mit den Nutzern nicht erforderlich und werde daher von der
CDU-Fraktion abgelehnt.
Einer Neugestaltung der
Außenanlage werde die CDU-Fraktion zustimmen. Die Einschätzung des Bürgermeisters
zum Eingangsbereich des Bades werde geteilt. Eine Verlagerung des BHKW solle
vertagt werden. Hier soll im Vorfeld ein Gespräch mit den Eigentümern
stattfinden.
Herr Roscher erklärt für
die SPD-Fraktion das folgende Abstimmungsverhalten. Auch die SPD-Fraktion werde
aufgrund des höheren Wohlbefindens für das Elektrolyseverfahren stimmen. Aus
den gleichen Gründen wie die CDU-Fraktion sei auch die SPD-Fraktion für die
Realisierung von zwei Rutschen. Die SPD-Fraktion werde für den Bau eines
Versammlungsraumes stimmen. Herr Roscher verdeutlicht, dass die SPD-Fraktion
einen ausreichend großen Bedarf hierfür sehe. Hier könnten Jurysitzungen bei
Wettkämpfen, Fortbildungen der DLRG oder auch Kindergeburtstage stattfinden.
Der Neuplanung der Außenanlagen werde die SPD-Fraktion ebenfalls zustimmen.
Auch die SPD-Fraktion sei für eine Vertagung des Beschlusses über die
Verlagerung des BHKW. Herr Roscher weist darauf hin, dass aus seiner Sicht eine
Verlagerung um vermutlich 50 m mit den damit verbundenen Kosten für den
Eigentümer wenig Sinn mache.
Für die UWG-Fraktion
erläutert Herr Ortel das folgende Abstimmungsverhalten. In den Punkten 3, 4 und
5 stimme die UWG-Fraktion mit den von Herrn Hachmann vorgebrachten
Erläuterungen überein. Bei dem Punkt Wasserrutschenturm sei die UWG-Fraktion
geteilter Meinung. Frau Marji werde für zwei Rutschen stimmen, Herr Ortel werde
für eine Rutsche mit Option für eine zweite stimmen. Eine Rutsche sei jetzt
eine deutliche Attraktivitätssteigerung. Aus seiner Sicht sei die Realisierung
einer zweiten Rutsche in 5 bis 10 Jahren auch eine Chance, dann einen neuen
Reiz zu setzen.
Beim Desinfektionsverfahren
werde er für das Chlorgas-Verfahren stimmen, da keine benennbaren
gesundheitlichen Nachteile vorlägen.
Herr Mau erläutert das
folgende Abstimmungsverhalten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er schließt
sich vollständig den Erläuterungen von Herrn Hachmann an.
Für die FDP-Fraktion stellt
Herr Brunsch das folgende Abstimmungsverhalten vor. Beim Punkt
Desinfektionsverfahren schließt sich Herr Brunsch der von Herrn Ortel
vorgebrachten Argumentation an.
Auch beim Rutschenturm
teile er die Ansichten von Herrn Ortel für eine spätere Realisierung einer
zweiten Rutsche. Bei dem Beratungspunkt Versammlungsraum werde die FDP-Fraktion
für den Bau eines Versammlungsraumes votieren. Die Neuplanung der Außenanlagen
sei sinnvoll und auch die FDP-Fraktion sei für eine Vertagung des Punktes
bezüglich des BHKW.
Frau Floyd-Wenke äußert
ihre Verwunderung zum Beratungspunkt Wasserrutsche. Sie habe nicht mitbekommen,
in welchen Gremien dieses Thema aufgekommen sei. Ferner äußert sie die
Hoffnung, dass das Hallenbad auch in 40 Jahren noch im Besitz der Stadt sei.
Herr Dr. Lüttmann weist
darauf hin, dass das Soleaußenbecken als Kompensation für das Chlorgas-Verfahren
im Hallenbad gedacht gewesen sei und jetzt voraussichtlich doch nicht das
Chlorgas-Verfahren beschlossen werde, das Solebecken aber trotzdem gebaut werde.
Er werde weiterhin für das
Chlorgas-Verfahren stimmen, da er auch heute keine wesentlichen Argumente gegen
dieses Verfahren gehört habe.
Herr Brauer erläutert,
warum er heute, entgegen seiner bisherigen Abstimmung, für das Elektrolyse-Verfahren
stimmen werde.
Zum Abschluss weist Herr
Dr. Lüttmann darauf hin, dass das Elektrolyse-Verfahren durch die unsichere
Rechtslage bei der Biozidverordnung ggf. Umbaukosten nach sich ziehen werde und
die hohen Investitionen in eine solefeste Gebäudehülle dann nicht erforderlich
gewesen wären.
Aufgrund der Rückmeldungen
der Fraktionen schlägt Herr Dr. Lüttmann vor, den Teil 5 des Beschlussvorschlages
(Standort BHKW) zu vertagen. Die Ratsmitglieder folgen dem Vorschlag
einstimmig.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine fasst nachfolgende
Beschlüsse:
- Die Rheiner Bäder
GmbH soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am Freibad das
Desinfektionsverfahren Rohrzellenelektrolyse im Hallenbadneubau und für
das Soleaußenbecken anwenden.
Abstimmungsergebnis: 33
Ja-Stimmen
5
Nein-Stimmen
- Die Rheiner Bäder GmbH
soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am Freibad einen
Wasserrutschenturm mit 2 Wasserrutschen bauen.
Abstimmungsergebnis: 33
Ja-Stimmen
5
Nein-Stimmen
- Die Rheiner Bäder
GmbH soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am Freibad einen
Versammlungsraum bauen.
Abstimmungsergebnis: 14
Ja-Stimmen
24
Nein-Stimmen
- Die Rheiner Bäder GmbH soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am
Freibad die Außengestaltung vollständig neu planen und umbauen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig