Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Herr Gausmann verweist auf die Vorlage.

 

Herr Doerenkamp möchte wissen, warum in der Vorlage erst von der Stufe 2 und dann aber auch von der Stufe 3 gesprochen werde.

 

Herr Wermers erläutert, dass die Nummerierung der Lärmaktionspläne von Seiten des Landes NRW erfolgt. In der Stufe 1 (2008) wurden nur Ballungsräume (u.a. Ruhrgebiet) betrachtet. In der Stufe 2 wurde dann auch der ländliche Raum aufgefordert Lärmaktionspläne aufzustellen (2012/13). Hier erstellte auch die Stadt Rheine ihren Lärmaktionsplan. Im Jahr 2018 liegt die 3. Stufe der Lärmaktionsplanung vor. Die Kommunen, die bereits einen Lärmaktionsplan in Stufe 1 oder 2 erstellt haben, haben nun die Wahl einen neuen Plan (Stufe 3) aufzustellen oder eine Fortschreibung ihres bestehenden Plans vorzunehmen. Auf Grund der nur geringfügigen Änderungen gegenüber des Lärmaktionsplans der Stufe 2, hat die Stadt Rheine sich für eine Fortschreibung ihres Lärmaktionsplans (Stufe 2) entschieden. 

 

Herr Bems erkundigt sich nach dem Sachstand zur Querspange und möchte mehr über Flüsterasphalt wissen, warum dieser nicht mehr zum Einsatz kommt. Weiter meint er, um Lärm zu vermeiden, müsse die Stadt fahrradfreundlicher werden und den ÖPNV stärken.

 

Herr Dr. Vennekötter führt aus, dass die Querspange ein Projekt des Kreises Steinfurt sei und dieser sich zurzeit in der Entwurfsplanung befinde. Frühestens sei 2022 mit einem Baubeginn zu rechnen. Mit dem Flüsterasphalt wurden schlechte Erfahrungen im Innenstadtbereich gemacht. Zum einen funktioniert der Flüsterasphalt im Innenstadtbereich nicht, da dieser erst bei Geschwindigkeiten von 60 km/h seine Wirkung entfaltet, zum anderen sei der Asphalt durch seine grobporige Struktur sehr anfällig und schon nach 4 bis 5 Jahren reparaturbedürftig.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung – Stufe 2 der Stadt Rheine zu.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig