Herr Dr. Lüttmann verweist auf die Vorlage. Im Workshop mit Vereinsvertretern seien die Eckpunkte zur Neufassung der Sportförderrichtlinien bereits diskutiert worden, in der heutigen Sitzung sollen sie den Mitgliedern des Sportausschusses vorgestellt werden.

 

Eine Budgeterhöhung sei nicht vorgesehen, vielmehr sollen der bürokratische Aufwand für die Vereine reduziert, verschiedene Fördertatbestände gebündelt und dadurch die Grundförderung an die Vereine in der Regel erhöht werden. Zudem biete die neue Berechnungsgrundlage, die sich auch wieder an der Anzahl der jugendlichen Vereinsmitglieder orientiere, den Vereinen mehr Planungssicherheit. Vorgesehen sei, nach Verabschiedung des Haushalts die jeweils auf 5 Jahre im Voraus errechneten Fördermittel automatisch an die Vereine zu überweisen.

 

Seitens der Ausschussmitglieder werden Änderungsideen zu einzelnen in der Vorlage erläuterten Optimierungsüberlegungen vorgebracht:

 

-          Senkung der jährlichen Gesamtpauschale bei einigen Vereinen

Herr Dr. Lüttmann erläutert, dass es bei fast allen Vereinen zu einer Erhöhung der Gesamtpauschale komme. Herr Schridde bietet an, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung auf Einzelfälle näher einzugehen und die errechneten Zahlen zu erläutern.

 

-          Senkung der Fördersätze zu Sanierungsmaßnahmen

Herr Mollen schlägt vor, an den bisherigen Werten festzuhalten.

 

-          Höchstzuwendungsbetrag von 100.000 Euro je Maßnahme

Herr Mollen und Herr Gude regen an, dem Sportausschuss die Hoheit über die Zuwendungshöhe zu belassen.

 

-          Anpassung der Zuwendungsbeträge an den Lebenshaltungsindex

Herr Mollen schlägt vor, die Entwicklung des Lebenshaltungsindexes zu berücksichtigen und die Zuwendungsbeträge bei Bedarf anzupassen.

 

-          Bewertung des Nutzungsschwerpunktes von Sportanlagen

Herr Gude wirft die Frage auf, ob eine Bewertung des Nutzungsschwerpunktes bezüglich der Gewinnorientierung sinnvoll sei.

 

-          Keine Auszahlung von Resterträgen zu Nutzungsentgelten

Herr Gude verweist auf einen im Sportausschuss gefassten Grundsatzbeschluss, dass sämtliche Einnahmen an die Sportvereine zurückfließen müssen. Er fragt, ob dieses auch weiterhin sichergestellt sei?

 

-          Fusion/Kooperation von Sportvereinen

Herr Gude bittet um Prüfung, ob durch Anpassung der Richtlinien evtl. Anreize zur Kooperation der Vereine untereinander geschaffen werden können.

 

-          Arbeitskreis „Sport“

Herr Gude schlägt vor, die überarbeiteten Richtlinien im Arbeitskreis „Sport“ zu diskutieren bevor sie dem Sportausschuss vorgestellt werden.

 

-          Einhaltung der Bauvorschriften für behindertengerechte Bauweise

Herr Winter regt an, die Zuwendungsvoraussetzungen an die Maßgabe zu knüpfen, dass auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen Rücksicht genommen wird.

 

Herr Dr. Lüttmann kündigt einen weiteren Workshop zur Überarbeitung der Sportförderrichtlinien an.

Die Senkung der Fördersätze zu Sanierungsmaßnahmen sei notwendig, um das Budget nicht zu überschreiten. Er verspreche sich zudem dadurch eine Förderung des privaten Engagements in den Sportvereinen.

Bezüglich des Höchstzuwendungsbetrages von 100.000 Euro schlägt er vor, den Sportausschuss ggf. Einzelfallentscheidungen treffen zu lassen.

Die Bewertung des Nutzungsschwerpunktes bezüglich der Gewinnorientierung müsse aus seiner Sicht kritisch angegangen werden. Zu bedenken sei, dass hier Steuergelder verteilt würden. Dieses Thema müsse sicher noch ausführlich diskutiert werden.

 

Herr de Groot-Dirks erklärt auf Nachfrage, dass der Grundsatzbeschluss zur Verteilung der Resterträge auch weiterhin Bestand habe. (@FRANK, an dieser Stelle war die Aufnahme sehr leise, die Begründung konnte ich nicht verstehen!)

 

Herr Kaisel begrüßt das vorgeschlagene Verfahren, die Sportförderrichtlinien seitens der Verwaltung unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung vorgebrachten Anmerkungen teilweise neu zu formulieren und dem Arbeitskreis „Sport“ sowie dem Stadtsportverband vorzustellen. Danach solle eine erneute Diskussion im Sportausschuss erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird klargestellt, dass es heute um eine erste Vorstellung der Förderrichtlinien gehe, nähere Abstimmungen seien noch notwendig. Auf den in der Vorlage vorgestellten Zeitplan zum weiteren Vorgehen wird verwiesen.


Beschluss:

 

Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der in der Vorlage dargestellten Überlegungen und den Anregungen und Hinweisen dieser Ausschusssitzung die Sportförderrichtlinien im Detail zu formulieren.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig