Herr Dr. Lüttmann
verweist auf die Vorlage. Im Workshop mit Vereinsvertretern seien die Eckpunkte
zur Neufassung der Sportförderrichtlinien bereits diskutiert worden, in der
heutigen Sitzung sollen sie den Mitgliedern des Sportausschusses vorgestellt
werden.
Eine Budgeterhöhung sei
nicht vorgesehen, vielmehr sollen der bürokratische Aufwand für die Vereine
reduziert, verschiedene Fördertatbestände gebündelt und dadurch die
Grundförderung an die Vereine in der Regel erhöht werden. Zudem biete die neue
Berechnungsgrundlage, die sich auch wieder an der Anzahl der jugendlichen
Vereinsmitglieder orientiere, den Vereinen mehr Planungssicherheit. Vorgesehen
sei, nach Verabschiedung des Haushalts die jeweils auf 5 Jahre im Voraus
errechneten Fördermittel automatisch an die Vereine zu überweisen.
Seitens der
Ausschussmitglieder werden Änderungsideen zu einzelnen in der Vorlage
erläuterten Optimierungsüberlegungen vorgebracht:
-
Senkung der
jährlichen Gesamtpauschale bei einigen Vereinen
Herr Dr. Lüttmann
erläutert, dass es bei fast allen Vereinen zu einer Erhöhung der
Gesamtpauschale komme. Herr Schridde bietet an, im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung auf Einzelfälle näher einzugehen und die errechneten Zahlen zu
erläutern.
-
Senkung der
Fördersätze zu Sanierungsmaßnahmen
Herr Mollen schlägt
vor, an den bisherigen Werten festzuhalten.
-
Höchstzuwendungsbetrag
von 100.000 Euro je Maßnahme
Herr Mollen und Herr
Gude regen an, dem Sportausschuss die Hoheit über die Zuwendungshöhe zu
belassen.
-
Anpassung der
Zuwendungsbeträge an den Lebenshaltungsindex
Herr Mollen schlägt
vor, die Entwicklung des Lebenshaltungsindexes zu berücksichtigen und die
Zuwendungsbeträge bei Bedarf anzupassen.
-
Bewertung des
Nutzungsschwerpunktes von Sportanlagen
Herr Gude wirft die
Frage auf, ob eine Bewertung des Nutzungsschwerpunktes bezüglich der
Gewinnorientierung sinnvoll sei.
-
Keine
Auszahlung von Resterträgen zu Nutzungsentgelten
Herr Gude verweist
auf einen im Sportausschuss gefassten Grundsatzbeschluss, dass sämtliche
Einnahmen an die Sportvereine zurückfließen müssen. Er fragt, ob dieses auch
weiterhin sichergestellt sei?
-
Fusion/Kooperation
von Sportvereinen
Herr Gude bittet um
Prüfung, ob durch Anpassung der Richtlinien evtl. Anreize zur Kooperation der
Vereine untereinander geschaffen werden können.
-
Arbeitskreis
„Sport“
Herr Gude schlägt
vor, die überarbeiteten Richtlinien im Arbeitskreis „Sport“ zu diskutieren
bevor sie dem Sportausschuss vorgestellt werden.
-
Einhaltung der
Bauvorschriften für behindertengerechte Bauweise
Herr Winter regt an,
die Zuwendungsvoraussetzungen an die Maßgabe zu knüpfen, dass auf die
Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen Rücksicht genommen wird.
Herr Dr. Lüttmann kündigt
einen weiteren Workshop zur Überarbeitung der Sportförderrichtlinien an.
Die Senkung der
Fördersätze zu Sanierungsmaßnahmen sei notwendig, um das Budget nicht zu
überschreiten. Er verspreche sich zudem dadurch eine Förderung des privaten
Engagements in den Sportvereinen.
Bezüglich des
Höchstzuwendungsbetrages von 100.000 Euro schlägt er vor, den Sportausschuss
ggf. Einzelfallentscheidungen treffen zu lassen.
Die Bewertung des
Nutzungsschwerpunktes bezüglich der Gewinnorientierung müsse aus seiner Sicht
kritisch angegangen werden. Zu bedenken sei, dass hier Steuergelder verteilt
würden. Dieses Thema müsse sicher noch ausführlich diskutiert werden.
Herr de Groot-Dirks
erklärt auf Nachfrage, dass der Grundsatzbeschluss zur Verteilung der
Resterträge auch weiterhin Bestand habe. (@FRANK, an
dieser Stelle war die Aufnahme sehr leise, die Begründung konnte ich nicht
verstehen!)
Herr Kaisel begrüßt das
vorgeschlagene Verfahren, die Sportförderrichtlinien seitens der Verwaltung
unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung vorgebrachten Anmerkungen
teilweise neu zu formulieren und dem Arbeitskreis „Sport“ sowie dem
Stadtsportverband vorzustellen. Danach solle eine erneute Diskussion im
Sportausschuss erfolgen.
Es wird klargestellt,
dass es heute um eine erste Vorstellung der Förderrichtlinien gehe, nähere
Abstimmungen seien noch notwendig. Auf den in der Vorlage vorgestellten
Zeitplan zum weiteren Vorgehen wird verwiesen.
Beschluss:
Der
Sportausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der in der Vorlage
dargestellten Überlegungen und den Anregungen und Hinweisen dieser
Ausschusssitzung die Sportförderrichtlinien im Detail zu formulieren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig