Sitzung: 19.06.2018 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Herr
Dr. Lüttmann teilt mit, dass mit Datum vom 04.06.2018 das Finanzamt Steinfurt
die Steuerbescheide zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung der Kloster Bentlage gGmbH
für den Zeitraum 2010 bis 2013 abschließend festgesetzt habe. Basis dieser Festsetzung
sei der am 29.09.2017 erstellte Prüfbericht des Finanzamtes für Groß- und
Konzernbetriebsprüfung Münster. Dieser Bericht stelle u. a. fest, dass auf den
von der Stadt Rheine gewährten Betriebskostenzuschuss in Höhe von jährlich
620.000 € Umsatzsteuer in Höhe von 117.800 € (19 %) zu entrichten sei.
Die Steuernachforderung sei zum 09.07.2018 fällig. Die Einlegung von Rechtsmitteln
gegen die Bescheide führe nicht zu einer Aussetzung der Vollziehung.
Im gültigen Pachtvertrag vom 27.09.2009 sei vereinbart worden, dass es sich bei
dem vertraglich vereinbarten Betriebskostenzuschuss um einen Nettobetrag handele.
Sollte Umsatzsteuer anfallen, so sei die Stadt verpflichtet, diese zusätzlich
zu entrichten. (§ 10 Ziffer 4, Pachtvertrag v. 27.02.2009). Die Kloster
Bentlage gGmbH habe deshalb mit Rechnung vom 07.06.2018 die auf den
Betriebskostenzuschuss anfallende Umsatzsteuer für die Jahre 2010 - 2013
eingefordert. Um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft nicht zu gefährden, werde
die Stadt diese Beträge unverzüglich an die Kloster Bentlage gGmbH zahlen. Der
FB 4.2 habe als Vorsorge für eine evtl. Umsatzsteuerforderung bereits im Jahre
2017 eine Rückstellung zur Deckung der Aufwendungen im Budget 06022 gebildet.
(Gründung
einer Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung)
Entsprechend der Ratsbeschlüsse vom 08.05.2018 (95/18) habe eine Arbeitsgruppe
aus Vertretern des FB 4, des SB 0 und der Kloster Bentlage gGmbH inzwischen
ihre Arbeit aufgenommen. Diese Arbeitsgruppe habe den als Anlage 1 zur
Niederschrift beigefügten Ablaufplan zur Gründung der Eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung erarbeitet. Auf dieser Grundlage würden die einzelnen Aufgaben
nunmehr durch die Verwaltung unter Einbeziehung weiterer Beteiligter abgearbeitet
mit dem Ziel, alle erforderlichen Gründungsbeschlüsse in der Ratssitzung am
04.12.2018 fassen zu können.
Auf
Nachfrage von Herrn Bonk teilt Herr Dr. Lüttmann mit, dass der Aufsichtsrat der
Kloster gGmbH die Geschäftsführer beauftragt habe, gegen den Steuerbescheid
Rechtsmittel einzulegen.