Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass mit Datum vom 04.06.2018 das Finanzamt Steinfurt die Steuerbescheide zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung der Kloster Bentlage gGmbH für den Zeitraum 2010 bis 2013 abschließend festgesetzt habe. Basis dieser Festsetzung sei der am 29.09.2017 erstellte Prüfbericht des Finanzamtes für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Münster. Dieser Bericht stelle u. a. fest, dass auf den von der Stadt Rheine gewährten Betriebskostenzuschuss in Höhe von jährlich 620.000 € Umsatzsteuer in Höhe von 117.800 € (19 %) zu entrichten sei.

Die Steuernachforderung sei zum 09.07.2018 fällig. Die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Bescheide führe nicht zu einer Aussetzung der Vollziehung.

Im gültigen Pachtvertrag vom 27.09.2009 sei vereinbart worden, dass es sich bei dem vertraglich vereinbarten Betriebskostenzuschuss um einen Nettobetrag handele. Sollte Umsatzsteuer anfallen, so sei die Stadt verpflichtet, diese zusätzlich zu entrichten. (§ 10 Ziffer 4, Pachtvertrag v. 27.02.2009). Die Kloster Bentlage gGmbH habe deshalb mit Rechnung vom 07.06.2018 die auf den Betriebskostenzuschuss anfallende Umsatzsteuer für die Jahre 2010 - 2013 eingefordert. Um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft nicht zu gefährden, werde die Stadt diese Beträge unverzüglich an die Kloster Bentlage gGmbH zahlen. Der FB 4.2 habe als Vorsorge für eine evtl. Umsatzsteuerforderung bereits im Jahre 2017 eine Rückstellung zur Deckung der Aufwendungen im Budget 06022 gebildet.

(Gründung einer Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung)
Entsprechend der Ratsbeschlüsse vom 08.05.2018 (95/18) habe eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des FB 4, des SB 0 und der Kloster Bentlage gGmbH inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Diese Arbeitsgruppe habe den als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügten Ablaufplan zur Gründung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erarbeitet. Auf dieser Grundlage würden die einzelnen Aufgaben nunmehr durch die Verwaltung unter Einbeziehung weiterer Beteiligter abgearbeitet mit dem Ziel, alle erforderlichen Gründungsbeschlüsse in der Ratssitzung am 04.12.2018 fassen zu können.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bonk teilt Herr Dr. Lüttmann mit, dass der Aufsichtsrat der Kloster gGmbH die Geschäftsführer beauftragt habe, gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel einzulegen.