Herr Dr. Lüttmann informiert, dass die Gruppierung „Bürger für Rheine“ offensichtlich ausreichend Unterstützerunterschriften für das angemeldete Bürgerbegehren gesammelt habe. Noch lägen die Unterschriftenlisten nicht vor. Die weiteren Schritte (Prüfung der Unterschriftenliste durch die Verwaltung und der Zulässigkeit des Begehrens durch den Rat) erfolgen nach Vorlage der Unterschriften – vermutlich Anfang August. Eventuell werde hierzu eine Sondersitzung des Rates einberufen.

 

Ferner informiert Herr Dr. Lüttmann, dass aufgrund der Entwicklungen des Bürgerbegehrens in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster der Genehmigungswettbewerb noch nicht gestartet sei. Um verfahrenstechnische Risiken auszuschließen, sollen die Ergebnisse des Bürgerbegehrens und der Ausgang eines möglichen Bürgerentscheides zunächst abgewartet werden.

Die vom Rat beschlossene Übertragung der Aufgabenträgerschaft vom Kreis auf die Stadt solle in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster ebenfalls erst nach Klärung des Bürgerbegehrens erfolgen.

 

Abschließend macht Herr Dr. Lüttmann darauf aufmerksam, dass das Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine in den Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt aufgenommen worden sei und das Beteiligungsverfahren hierzu begonnen habe.

Die Stadt Rheine sei zur Stellungnahme bis zum 20.07.2018 aufgefordert worden. Die Verwaltung der Stadt Rheine und die VSR erarbeiten gemeinsam eine Stellungnahme, in der insbesondere die Inhalte des Nahverkehrsplanes auf die Kompatibilität mit dem vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine überprüft werde. Um jedoch eine möglichst transparente politische Beteiligung zu gewährleisten, hält die Verwaltung es für erforderlich, den Fraktionen des Rates den Entwurf des Nahverkehrsplanes zur Verfügung zu stellen. Da eine politische Entscheidung vor der Sommerpause nicht mehr herbeigeführt werden könne, werde die Verwaltung beim Kreis um eine Fristverlängerung bitten.

Zur Erstellung einer Beschlussvorlage seien Änderungswünsche zum Nahverkehrsplan der Verwaltung mitzuteilen.