a)        Erweiterungsbau der Technischen Betriebe

 

Herr Dr. Kratzsch führt aus, dass die Technischen Betriebe sowohl über männliches wie auch über weibliches Personal in den Kolonnen verfügen. Die örtlichen Gegebenheiten reichen für das zurzeit vorhandene Personal bei weitem nicht mehr aus. Die Umkleidemöglichkeiten für das weibliche Personal seien unzumutbar.

 

Weiterhin weist er darauf hin, dass das Bauvorhaben bereits seit 2 Jahren im Haushaltsplan veranschlagt sei und die entsprechenden Haushaltsreste für den Anbau übertragen worden sind.

 

Zum Schluss betont Herr Dr. Kratzsch dass ohne den Erweiterungsbau kein dauerhafter, reibungsloser Betrieb sichergestellt werden könne.

 

Herr Löcken merkt an, dass das Bauvorhaben bereits im Ausschuss beschlossen wurde. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine notwendige Bereinigung von Missständen.

 

Frau Kösters weist ausdrücklich auf die Missstände im Bereich der Duschräumlichkeiten für die Mitarbeiterinnen hin. Die 5 Damen müssen sich auf ca. 6 m² umziehen und duschen. Dieser Missstand müsse behoben werden. Weiterhin gibt es Mitarbeiter, die sich zu dritt ein kleines Büro von nicht mehr als 10 m² teilen.

 

Die Technischen Betriebe beschäftigen zurzeit 107 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Räumen des Bauhofes. Diese Räumlichkeiten sind für so viele Mitarbeiter nicht mehr ausreichend.

 

Frau Kösters in ihrer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte ersuchte die Ausschussmitglieder, an der Entscheidung für den Erweiterungsbau der Technischen Betriebe festzuhalten.

 

Herr Kohnen erwidert, dass all die genannten Argumente richtig seien. Aufgrund der angespannten Haushaltslage müssen allen Vergaben erneut im HFA beraten werden. Da sei der Ausbau der Technischen Betriebe keine Ausnahme.

 

Herr Netter, in seiner Funktion als stellvertretender Personalratsvorsitzender, äußert erhebliche Bedenken für den Fall, dass der gefasste Beschluss zum Anbau für die Technischen Betriebe nicht umgesetzt werden solle. Die zurzeit vorherrschenden Arbeitsbedingungen sind aus seiner Sicht für die Mitarbeiter am Bauhof nicht mehr tragbar.

Herr Löcken weist darauf hin, dass die Ausschussmitglieder zu ihrer Verantwortung stehen sollten und eine positive Empfehlung an den HFA geben müssten.

 

Herr Dr. Kratzsch legt den Mitgliedern des Bau- und Betriebsausschusses die geringfügig geänderten Entwürfe des Anbaus vor.

 

Herr Hagemeier fragt nach, wie sich der Wegfall der abgerundeten Ecken auf die Kostenentwicklung auswirke.

 

Herr Dr. Kratzsch gibt an, dass die Änderungen minimal seien. Zurzeit befände man sich noch in der Kostenschätzung, genaue Aussagen könne er erst nach der Ausschreibung machen.

 

Herr Kohnen fragt nach, ob die angedeutete Glasfassade erheblich teuerer sei wie eine herkömmliche Befensterung.

 

Frau Kurzinsky gibt an, dass die vorgesehene Glasfassade pro m² teuerer sei als eine 4-Fenster-Fassade. Sie verweist dabei auf die Vorteile einer Glasfassade.

 

Herr Kohnen bittet um eine genaue Darstellung, wie hoch die Kosten für die Glasfassade und für eine 4-Fenster-Fassade seien.

 

Herr Havers bittet um Auskunft, ob und welche Kosten bereits für das Projekt entstanden seien.

 

Herr Dr. Kratzsch erwidert, dass ein externer Architekt mit den Entwürfen beauftragt worden sei. Sollte der Vertrag mit dem Architekten nicht erfüllt werden können, sei eine Entschädigung zu zahlen.

 

b)      Erweiterung der Telekommunikationsstellen in Rheine durch die Deutsche Telekom AG

 

Herr Dr. Kratzsch informiert, dass die Deutsche Telekom eine Erweiterung ihrer Telekommunikationsstellen im Bereich Rheine vorsehe. Die zukünftigen Standorte seien mit der Verkehrsplanung im Vorfeld abgestimmt worden. Eine genaue Übersicht der Standorte gebe eine Fotodokumentation, die in der Anlage 2 beigefügt werde. 

 

c)      Umsetzung der Rufsäule auf dem Thie

 

Herr Dr. Kratzsch informiert, dass der Standort der Rufsäule auf dem Thie auf Grund von Abriss und Neubauarbeiten verlegt werden soll. Eine genaue Beschreibung ist in der Anlage 3 beigefügt.

 

d)      Gewerbegebieterschließung im Bereich Holsterfeld in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Salzbergen

 

Herr Dr. Kratzsch führt aus, dass die Stadt Rheine seit einiger Zeit mit der Gemeinde Salzbergen über die Erschließung eines neuen, 69 Hektar großen Gewerbegebietes diskutiere. Zurzeit wird über eine Kostenschlüsselung für die Erschließungskosten nachgedacht, wobei zu berücksichtigen sei, dass zwei Drittel der Fläche zum Stadtgebiet von Rheine zählen und nur ein Drittel zur Gemeinde Salzbergen.

 

Bei der Planung gehe es nur um die Erschließung der Fläche für die Zukunft, da die Erschließung für den Teil für Rheine nur über das Gemeindegebiet von Salzbergen möglich sei.

 

Eine gewerbliche Nutzung der Fläche solle mittelfristig noch nicht erfolgen. Es gehe lediglich um die Wahrung einer Option für die Zukunft der Rheiner Wirtschaft.

 

Herr Kohnen fragt nach, inwieweit die Stadt Rheine Eigentümerin der Flächen sei.

 

Herr Dr. Kratzsch antwortet, dass sich die Flächen auf dem Stadtgebiet befänden, der Grund und Boden aber noch nicht der Stadt Rheine gehöre.

 

Herr Dr. Janning führt aus, dass es sich bei der besagten Fläche um ein GVZ-Ergänzungsgebiet handele. Die Gesamtfläche sei zurzeit noch als Agrarfläche ausgewiesen und müsse erst durch eine entsprechende Änderung des Regionalplanes umgewandelt werden. Würde dies bei der nächsten Überarbeitung des Regionalplanes der Fall sein, müsse der Grunderwerb umgehend betrieben werden, da dann eine mittelfristige Nutzung des Gebietes als Gewerbegebiet möglich werde.

 

e)      Erschließung des Baugebietes „Hauenhorst-West“ (Eurode)

 

Herr Dr. Janning weist darauf hin, dass für die innere Erschließung des Baugebietes „Hauenhorst-West“ im Haushaltsplanentwurf für 2006 mit 250.000,00 € vorgesehen seien. Nun habe aber der HFA am 9. Mai 2006 auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, diesen Betrag nicht in den Haushalt 2006 aufzunehmen, sondern nur eine Verpflichtungsermächtigung zu erteilen.

 

Dieser Beschluss sei mit dem Hinweis begründet worden, dass man für das Baugebiet „Hauenhorst-West“ schon viel Geld aufgewandt habe. Wenn bereits jetzt die Erschließung dieses Baugebietes mit 250.000,00 € finanziert werde, andererseits aber nur ganz geringe Einnahmen aus dem Verkauf von Baugrundstücken aus diesem Gebiet erzielt würden, sei dies ein Missverhältnis. Daher möchte man die Verpflichtungsermächtigung für 2006 dann greifen lassen, wenn durch den Verkauf von Baugrundstücken aus diesem Baugebiet auch ein entsprechender Ertrag vorliege.

 

Hierzu müsse Herr Dr. Janning mitteilen, dass der Auftrag für die innere Erschließung des Baugebietes schon längst erteilt worden sei. Mit den Bauarbeiten werde bereits in der kommenden Woche begonnen. Auf diesen Sachverhalt habe er in der HFA-Sitzung nicht hinweisen können, weil er an dem Tag an einer Fachausschusssitzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes teilgenommen habe. Er wolle aber heute im Bau- und Betriebsausschuss den Sachverhalt klarstellen, damit keine Irritationen entstünden, wenn in der kommenden Woche trotz des HFA-Beschlusses die Baumaschinen in dem Baugebiet anrücken würden.

 

Die noch unbebauten Baugrundstücke und die öffentlichen Erschließungs- und Grünflächen habe die Stadt durch notariellen Vertrag vom 28. Dezember 2005 von der Firma Eurode erworben. Um Sicherheit bei den Kosten für die Erschließung des Baugebietes zu bekommen, habe zuvor der Vertrag mit der Tiefbaufirma über die Fortführung der Erschließungsarbeiten abgeschlossen werden müssen. Hierbei sei man in das schon bestehende Vertragsverhältnis der Fa. Eurode mit der Tiefbaufirma eingestiegen, die auch für die bislang schon durchgeführten Erschließungsarbeiten verantwortlich sei.

 

Ursprünglich seien von der Stadt nicht nur der Ausbau der Straße Am Hilgenfeld, sondern auch der Abschluss der inneren Erschließung erst für das Jahr 2008 vorgesehen gewesen.

 

Dann habe aber der Ausbau der inneren Erschließungsstraßen auf das Jahr 2006 vorgezogen werden müssen, weil die Tiefbaufirma nur dann den vereinbarten Preis habe garantieren wollen. Um den Vertrag mit der Firma Eurode noch im Jahr 2005 abschließen zu können, habe die Verwaltung schnell handeln und vorher den Bauvertrag über die Fortführung der Erschließungsarbeiten mit der Tiefbaufirma eingehen müssen. Dieser Entscheidung habe nachfolgende Kalkulation zu Grunde gelegen. Auf der einen Seite habe man für das Vorziehen der inneren Erschließung einen Vorfinanzierungsbetrag in Höhe von rd. 11.300,00 € ansetzen müssen. Auf der anderen Seite seien rd. 6.700,00 € für die eingesparte Mehrwertsteuer (Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2007 um 3 %) sowie eine Einsparung bei der Unterhaltung der Baustraßen in Höhe von rd. 5.000,00 € zu berücksichtigen gewesen. Dies ergebe bereits eine Differenz von rd. 400,00 € zugunsten der Erschließung schon im Jahre 2006. Hinzuzurechnen seien auch noch die Mehrforderungen der Tiefbaufirma bei der Durchführung der inneren Erschließung erst im Jahre 2008.

 

Schließlich habe bei der Entscheidung auch noch die Überlegung eine wichtige Rolle gespielt, dass die Baugrundstücke besser zu vermarkten seien, wenn die innere Erschließung bereits im Jahre 2006 abgeschlossen werde. Dies führe auch zur schnelleren Refinanzierung des Kaufpreises für die Baugrundstücke.

 

Über die Notwendigkeit der Resterschließungsarbeiten sei der Rat seinerzeit beim Beschluss zur Übernahme der noch unbebauten Wohnbaugrundstücke und der öffentlichen Flächen durch die Stadt informiert gewesen.

 

Herr Schröer ergänzt, dass die formellen Voraussetzungen zur Auftragsvergabe vorgelegen hätten und  verweist dabei auf die Vorlage Nr. 434/05/E 1, in der der Rat am 27. September 2005 für die restlichen Erschließungsarbeiten einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 521.000,00 € zugestimmt habe.

 

f)     Eröffnung des Radweges an der K 70

 

Herr Dr. Kratzsch informiert, dass am 23. Mai 2006 um 17:30 Uhr die feierliche Eröffnung des Radweges an der K 70 Richtung Saerbeck gemeinsam mit dem Landrat des Kreises Steinfurt geplant sei. Eine gesonderte Einladung werde noch folgen.