Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss
über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass
a) durch das 5 m-Verschieben der Baugrenze
bzw. der Pflanzgebotsfläche aufgrund der Fledermaus-Flugstraße, die minimale
Reduzierung der nordwestlichen Pflanzgebotsfläche und die geringfügige
Verlängerung der öffentlichen Verkehrsfläche mit Anpassung der Baugrenzen sowie
durch die textlichen Ergänzungen zur Anlage einer Wendemöglichkeit, zu
Werbeanlagen im Bereich der Landesstraße, zum Brandschutz, zum
Fledermauskorridor und zu der externen Ausgleichsfläche für Nisthilfen die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
b) die Öffentlichkeit durch diese marginalen Korrekturen nicht unmittelbar betroffen wird sowie
c) die Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durch diese Änderungen nicht bzw. nur marginal berührt werden.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a beschriebenen Änderungen des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.
I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung
sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in
der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung werden die 9.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. M 60, Kennwort: "Industriegebiet
Mesum-West", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig