Tonbandfundstelle: A/II/2258

 

Frau Overesch legt noch mal die Sorgen der jungen Familien dar bezüglich des Weges für die Kinder zum Spielplatz. Es solle eine Hemmschwelle eingebaut werden, die Autofahrer am schnellen Fahren hindere.

 

Frau Overesch bittet um Prüfung, was an realistischen Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Tempo-30-Zone eingebaut werden könne.

 

Herr Dr. Kratzsch schätzt die Gefahr für die Kinder in dem Bereich nicht ganz so groß ein. Bei einer Hemmschwelle müsse auch der Normalbetrieb Berücksichtigung finden. Ein Lkw müsse die Straße genauso wie ein normaler Pkw befahren können.

 

Herr Kohnen bittet die Verwaltung, die Gefahrenquelle im Kreuzungsbereich zu entschärfen.

 

Folgende Elemente sollen zusätzlich bei der Straßenplanung Berücksichtigung finden:

 

-          eine Plateauanpflasterung im Eingangsbereich zur Dechant-Römer-Straße.

-          Bodenhülsen im Vorfeld der Friedhofsfläche, damit im Bedarfsfall die Fahrbahn direkt vor dem Friedhof abgesperrt werden könnte.

 


Beschluss:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Neue Stiege von Dechant-Römer-Straße bis westliche Parkplatzzufahrt des geplanten Waldfriedhofes:

 

A.    Im Bereich der Wohnbebauung Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 11 b

 

Es ist ein Ausbau im Trennungsprinzip (30 km/h) vorgesehen.

 

1.            Herstellung einer 5,00 m breiten Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau; Bauklasse IV der RStO

 

2.            Anlegung eines 50 cm breiten Schrammbordes aus Betonsteinplatten in Beton versetzt an der Südseite

 

3.            Pflasterung eines Pkw-Parkstreifens in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster in 2,00 m Breite mit Unterbau an der Nordseite

 

4.            Anlegung von Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung zur Unterbrechung des Parkstreifens in einer Breite von 2,00 m an der Nordseite

 

5.            Anlegung eines 1,50 m breiten Gehweges in Betonsteinplatten mit Unterbau an der Nordseite.

Einfassung des Gehweges mit Rundbord r = 5 cm, in Zufahrten auf 2 cm

abgesenkt

 

6.            Herstellung von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen beiderseits der Fahrbahn

Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation

 

7.            Aufstellung einer elektrischen Straßenbeleuchtung Seitenaufsatzleuchten 2 x 50 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m

 

 

B.    Im Bereich des Waldfriedhofes

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen

 

1.            Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der Verkehrsparzelle bestehend aus einer 6,00 m breiten Mischfläche mit Unterbau, Bauklasse IV, RStO

Gliederung der Mischfläche durch farblichen Wechsel des Pflasters, graues Betonsteinpflaster in 4,20 m Breite und rotes Betonsteinpflaster in 1,50 m Breite

 

2.            Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation

 

3.            Aufstellung einer elektrischen Straßenbeleuchtung Seitenaufsatzleuchten 2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m

 

 

Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Neue Stiege von Dechant-Römer-Straße bis westliche Parkplatzzufahrt des geplanten Waldfriedhofes.

 

 

S a t z u n g

 

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Neue Stiege von Dechant-Römer-Straße bis westliche Parkplatzzufahrt des geplanten Waldfriedhofes vom ______…

 

Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am _____________ folgende Satzung beschlossen:

 

Der oben genannte Straßenzug ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zurzeit geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und folgende Teileinrichtungen vorhanden sind:

 

A.    Im Bereich der Wohnbebauung Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 11 b

 

1.     Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

2.     Parkstreifen mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster an der Nordseite der Straße

3.            Gehweg an der Nordseite der Straße mit Unterbau und einer Deckenbefestigung aus Betonplatten

4.            Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung zur Gliederung des Parkstreifens

5.            Schrammbord aus Betonsteinplatten in Beton versetzt auf der südlichen Seite der Straße

6.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

7.     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

B.    Im Bereich des Waldfriedhofes

 

1.     Mischfläche bestehend aus niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Befestigung aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

2.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

3.     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:           einstimmig