Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Gehrke erläutert die Vorlage.

 

In vielen Wortmeldungen werden folgende Themen diskutiert:

 

- Fragen der Haftung/Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung der Nutzer

- Differenzierung Nutzungsordnung in städt. Gebäuden zu Ehrenamtlichkeit in Rheine

- Wunsch nach Förderrichtlinien für Stadtteil-orientierter Aktivitäten und ihrer Förder-

  möglichkeiten

- Eigenleistungen

- Gefahr und Problematik der Ausgrenzung von Ehrenamtlichen

- Schaffung von Möglichkeiten, Ausnahmen zuzulassen

- solidarische Modelle

- Abstimmung über Nutzungs- und Gebührenordnung erst nach einvernehmlicher Ver-

  handlung der Verwaltung mit allen Interessierten

 

Herr Gausmann macht deutlich, dass es von der Grundsätzlichkeit um ehrenamtliche Tätigkeiten in unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Stadt Rheine gehe. Er weist auf die Notwendigkeit der Abbildung von Ausnahmen in allen Bereichen hin, die teilweise auch außerhalb der Zuständigkeit des Sozialausschusses in der Zuständigkeit des Sport-, Jugendhilfe- oder des Kulturausschusses liegen.

 

Er stellt in Aussicht, zu dieser Thematik etwas zu entwickeln und diese Entwicklung an den Verwaltungsvorstand heranzutragen, um dort auf die Auswirkung auf die anderen Gebührenordnungen hinzuweisen.

 

Im Anschluss an die ausführliche Diskussion fasst der Sozialausschuss folgenden geänderten Beschluss:


Beschluss:

1.    Der Sozialausschuss nimmt den erarbeiteten Entwurf der Nutzungsordnung für das Begegnungszentrum Dorenkamp in der beschriebenen Form und die Namensgebung „Mitte 51“ zur Kenntnis.

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, Vorschläge für eine Förderung stadtteilorientierter Aktivitäten zu erarbeiten sowie weitere Gespräche mit interessierten Vereinen und Initiativen zu führen, deren Organisationsstruktur und –Zweck die Zahlung von Nutzungsgebühren derzeit nicht zulässt.


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig