Ergänzend zur Vorlage informiert Herr Dr. Lüttmann die Ausschussmitglieder darüber, dass ab dem Jahr 2019 aufgrund der gerade beschlossenen neuen Sportförderrichtlinien im Investitiionsbudget 220.000 € angesetzt seien. Ohne Berücksichtigung der Kunstrasenanträge ständen unter Einbeziehung der vorliegenden Anträge für das Jahr 2019 noch 64.600 € für unvorhergesehene Anträge zur Verfügung.
Beschluss:
Der Sportausschuss
nimmt die Informationen zu Zuwendungsanträgen von Sportvereinen zu
Investitionen zur Kenntnis.