Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Dr. Lüttmann berichtet, dass die Verwaltung mit dieser Vorlage einen ersten Versuch unternommen habe, Wege aufzuzeigen, wie man eine ansprechende Gestaltung zu diesem Thema im Stadtbild erreichen könne. Hierbei müssen dann auch Eigentümerinteressen und bürgerschaftliches Engagement in Einklang gebracht werden. Sicherlich könne man erwarten, dass diejenigen, die so etwas wünschen, auch bestimmte Vorleistungen erbringen. Um eine Diskussionsgrundlage zu schaffen sei dieser Entwurf, der sich an einer Richtlinie der Stadt Weimar orientiert, eingebracht worden.

 

Herr Schaper erklärt, dass die SPD die Grundidee mittrage. Alles Weitere müsse sich dann in gemeinsamer Diskussion ergeben.

 

Auch Herr N. Kahle bewertet diesen Vorschlag als Einstieg in eine umfassende Diskussion. Der CDU sei es vor allen Dingen wichtig, dass mit einer derartigen Richtlinie bürgerschaftliches Engagement nicht verhindert werde.

 

In der weiteren Diskussion wird herausgearbeitet, dass es wichtig ist, dass der Kulturausschuss die Entscheidung trifft, wie und an welchem Ort an eine Person oder Ereignis erinnert wird. Erwarten könne man aber, dass bei Anregungen aus der Bürgerschaft schon vorher geklärt sei, ob die Familie der Person an die erinnert wird, damit einverstanden sei und ob betroffene Eigentümer der Anbringung einer Gedenktafel zustimmen. Auch die Finanzierung der Gedenktafel müsse durch die Antragsteller geklärt werden, genauso wie festzulegen sei, wie später mit den Themen Instandsetzung, Unterhaltung und Verkehrssicherheit umgegangen werde. Das behördliche Verfahren sowie die tatsächliche Anbringung sollte allerdings Aufgabe der Stadt sein. Außerdem müsse klar sein, dass der Kulturausschuss der Herr des Verfahrens ist.

 

Herr Dr. Lüttmann schlägt vor, dass die Verwaltung auf Grundlage der Anregungen in der heutigen Diskussion den Richtlinienentwurf umfassend überarbeitet und verschlankt. Auch werde man Regelungen vorschlagen, wie die Stadt sich verhält, wenn jemand auf seinem Privatbesitz aktiv wird. In diesem Fall sollten Vorgaben der Stadt nämlich sehr wenige Restriktionen beinhalten.


Beschluss:

Der Kulturausschuss nimmt den vorgestellten Richtlinienentwurf zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, diesen Entwurf entsprechend der Diskussion in der heutigen Sitzung zu überarbeiten.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig