Herr Dr. Lüttmann ergänzt den Beschlussvorschlag aus der Vorlage um die Ziffer 2 a und erläutert die Hintergründe.

 

Herr Roscher äußert, dass er davon ausgehe, dass die zusätzlichen Mittel in Höhe von 200.000 € für einen generellen Prüfauftrag aller Schulgebäude genutzt werden.

 

Herr Ortel fragt, ob der Beschluss eine Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B in der mittelfristigen Finanzplanung (520 v. H. für 2020 und 490 v. H. für 2021) beinhalte.

Herr Krümpel weist darauf hin, dass eine Änderung der Hebesätze über eine Satzung erfolgen müsse und daher nicht Bestandteil dieses Beschlusses sei.

 

 


Beschluss:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Etatberatungen in den Fachausschüssen gemäß den Anlage 1 und 2 zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der in der Begründung unter Buchstabe B, Ziffer 1 enthaltenen Erläuterungen den vorgeschlagenen Budgetveränderungen und zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den unter Buchstabe B, Ziffer 2 – Sonstige Änderungen in den Fach- und Sonderbereichsbudgets – aufgeführten Veränderungen zu.

 

2a) Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgende weitere Änderung:

Fachbereich 5, Produktgruppe 52 Gebäudemanagement, Ergebnisplan, Berichtszeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: Erhöhung sonstige Dienstleistungen um 200.000 EUR auf 282.000 EUR im Jahr 2019.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Fortschreibung des Sonderbereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen – gemäß den Anlagen 3 und 4 unter Berücksichtigung der in den Begründungen unter Buchstabe B, Ziffer 3 enthaltenen Erläuterungen zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss kommt nach Prüfung der Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW unter Berücksichtigung der unter Buchstabe B, Ziffer 4 gemachten Erläuterungen zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Haushaltssatzung für das Jahr 2019 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2019 unter Berücksichtigung der Änderungen der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu beschließen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:              17 Ja-Stimmen

                                                       2 Nein-Stimmen

                                                       1 Stimmenthaltung