Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Tonbandfundstelle: A/II/2230

 

 


Beschluss:

 

Die Stadt beabsichtigt, den unbenannten Stichweg zur Flöddertstraße, im beiliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Elte, Flur 13, Flurstück 83, einzuziehen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird eingeleitet.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig