Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

Herr Ortel begründet den Antrag und trägt hierzu u. a. vor, dass er bereits in seiner letzten Haushaltsrede den Antrag angekündigt habe. Es sei bereits im Haushaltsjahr 2019 möglich, die Grundsteuer B zu senken und den Bürgerinnen und Bürgern damit zurückzugeben, was ihnen genommen wurde und nicht erst – wie von der Verwaltung im Haushaltsplanentwurf vorgesehen – zum Haushaltsjahr 2020.

 

Herr Brunsch ergänzt, dass in dem Konsolidierungsantrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehe, dass bei einer Senkung der Kreisumlage eine Bereitschaft zur Senkung der Grundsteuer B bestehe und der Kreis die Kreisumlage in den letzten 5 Jahren 5 mal gesenkt habe.

 

Herr Dr. Lüttmann merkt an, dass die schriftliche Begründung des Antrages von der nun vorgetragenen mündlichen Begründung abweiche. In der schriftlichen Begründung werde ein Zusammenhang der Grundsteuerbelastung zum Leerstand von Ladenlokalen hergestellt. Dieser sei, wie in der Vorlage dargestellt, nicht gegeben.

Er macht ferner darauf aufmerksam, dass eine von der Verwaltung für 2020 in Aussicht gestellte Grundsteuersenkung immer unter der Prämisse gestellt gewesen sei, dass sich die Rahmenbedingungen nicht ändern. Er gehe weiterhin davon aus, dass eine Steuersenkung zu 2020 möglich sei, jedoch seien u. a. auch die Auswirkungen der begonnenen bzw. anstehenden Großprojekte auf den Haushalt zu berücksichtigen. Hier nennt Herr Dr. Lüttmann beispielhaft den Neubau des Kombibades, die Überprüfung der Schulinfrastruktur mit ggf. einem Schulneubau und die Schaffung von Kita-Plätzen.

 

Herr Hachmann erläutert, dass aus Sicht der CDU-Fraktion eine Steuersenkung momentan nicht angezeigt sei. Er begründet dies u. a. mit dem bisherigen Eigenkapitalverzehr, dem Schuldenstand und den anstehenden Aufgaben. Den Bürgern werde außerdem in anderer Form etwas zurückgegeben. Auch sei die Zahllast der Kreisumlage nicht gesunken.

 

Herr Roscher kritisiert den schriftlichen Antrag, da die Begründung den komplexen Hintergründen nicht gerecht werde. Auch er erinnert an seine letzte Haushaltsrede und die darin getätigten Aussagen zur Grundsteuer. Noch sei die Situation nicht so, dass eine Steuersenkung möglich sei. Ferner kritisiert Herr Roscher die strukturelle Finanzausstattung der Kommunen und macht auf die noch nicht absehbaren Folgen des Brexit aufmerksam.

 

Herr Ortel erklärt, wie der in der Begründung des Antrages gezogene Zusammenhang zwischen Ladenlokalleerstand und Steuerbelastung gemeint gewesen sei. Ferner bringt er zum Ausdruck, dass er auf die Diskussion zum Thema Grundsteuer im Rahmen der Haushaltsplanberatung im Folgejahr gespannt sei.

 

Herr Brunsch macht darauf aufmerksam, dass der Schuldenstand kein relevantes Entscheidungskriterium sei. Die Steigerung des Überschusses von 130.000 € zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung auf nunmehr 2,5 Mio. € im endgültigen Plan mache eine Steuersenkung möglich.

 


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine folgt nicht dem Antrag der Fraktionen der FDP und UWG vom 04.12.2018 über die Reduzierung des Hebesatzes der Grundsteuer B zum 01.01.2019 von derzeit 600 % auf 550 %.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:              16 Ja-Stimmen

                                                       3 Nein-Stimmen