Sitzung: 15.01.2019 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2
Vorlage: 024/19
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2019 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2019 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten Änderungen.
Haushaltssatzung der
Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759), hat der Rat der Stadt Rheine mit Beschluss vom 15. Januar 2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine
voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem
Gesamtbetrag der Erträge auf 211.441.906 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 208.806.069 EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 197.183.145 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 190.068.477 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 30.281.929 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 38.382.266 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 969.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 2.001.000 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
969.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
9.385.200 EUR
festgesetzt.
§ 4
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
25.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2019 gemäß der Hebesatzsatzung vom 18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 600 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 430 v. H.
Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.
§ 7
Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.
§ 8
Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.
Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
3.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NW).
Abstimmungsergebnis: 37Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen