Beschluss:

 

1.      Der Betriebsausschuss der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage beschließt die Vergabeordnung für die kurzfristige Raumvermietung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage einschließlich der jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Raumvermietung und die Gästezimmervermietung.

 

2.   Der Betriebsausschuss der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die privatrechtlichen Entgelte für die unter Ziffer 1 genannten Leistungen grundsätzlich in der bisher von der Kloster Bentlage gGmbH erhobenen Höhe festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig