Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 7, Enthaltungen: 1

Frau Ehrenberg betont, dass die den Ausschussmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage das gemeinsame Ergebnis eines fraktionsübergreifenden Arbeitskreises ist, der über zwei Jahre getagt und sich intensiv mit dem Thema der Einführung eines Nutzungsentgeltes auseinander gesetzt hat. Sie ist der Auffassung, dass sich somit eine weitere Diskussion erübrigt und die Verwaltungsvorlage so beschlossen werden kann.

 

Nachdem sich herausstellt, dass der Entwurf der Benutzungs- und Entgeltordnung in den Fraktionen noch Fragen/Anregungen ergeben hat, einigt sich der Sportausschuss darauf, dass diese mit folgenden aus den Fraktionen und dem Stadtsportverband zusammen getragenen Anregungen noch einmal

überarbeitet und anschließend im Vorfeld den sportpolitischen Sprechern der Fraktionen zugeschickt wird. Nach der Beratung in den Fraktionen und Rücksendung an die Verwaltung soll dann die endgültige Fassung erstellt werden. In der nächsten Sitzung des Sportausschusses sollen dann ausschließlich nur die Punkte angesprochen werden, die heute benannt werden.

 

Es ergeben sich folgende Fragen/Anregungen:

 

-      § 1: Die Definition „andere Nutzer“ soll durch den Zusatz „…im Sinne

    der Sportförderrichtlinien“ deutlicher werden. Hierdurch ist eine Nut-

    zung durch kommerzielle Einrichtungen ausgeschlossen.

 

    Unter Nr. 3 ist der Stadtsportverband mit aufzunehmen.

 

-      § 2 Nr. 3: Dem Sportservice ist auch Auskunft über den Anteil der Jugendlichen des Vereins zu geben.

 

-      § 3 Nr. 2: Die Nutzung der Sportstätte ist nur gestattet, wenn mindestens durchschnittlich 8 – 10 Personen teilnehmen.

 

Nr. 4: Die Nutzung in den Ferien ist mit dem Sportservice gesondert

abzustimmen.

 

    -   § 4 wird gestrichen.

 

          Im Falle der Nichtstreichung regt Herr Mollen vom Stadtsportverband

        an, die Sporthallen in den Herbstferien für die im Meisterschaftsbetrieb

        stehenden Mannschaften komplett freizugeben.

 

 

-   § 5: Die Formulierung  in Bezug auf die Ausübung des Hausrechts ist

    nicht ganz eindeutig und soll überdacht werden.

 

-      § 6: Die „Turnhallenordnung“ und die „Bedingungen zur Überlassung

    der Sportstätte“ sind nur erstmalig oder im Falle einer Änderung der

    Nutzungsgenehmigung beizufügen.

 

-      § 11 Nr. 2: Das Nutzungsentgelt für Sportplätze und Leichtathletikanla-

    gen ist nach den Sätzen für eine Zweifachhalle zu berechnen.

 

    Bei Benefizveranstaltungen fallen keine Gebühren an.

 

    Das Stützpunkttraining Mädchenfußball des Fußball- und Leichtathletik-

verbandes ist bei den Entgelten in die unterste Kategorie einzuordnen.

    

    Herr Mollen ist der Ansicht, dass der Passus „Stützpunkttraining Mäd-

    chenfußball des Fußball- und Leichtathletikverbandes gestrichen werden

    soll und regt an, diesen durch Kadertraining, z. B. auf Landesebene,

    zu ersetzen, um eine Gleichbehandlung aller Sportarten zu erreichen.

 

-      § 13 Nr. 1: Die Worte „mindestens zweimal im Jahr“ entfallen.

                 

                Nr. 3: Eine Aufrechnung des Nutzungsentgeltes erfolgt schon bei

einem einmaligen Ausfall.

 

-      Es wird angeregt, auch den Punkt „Reinigung und Pflege“ mit in die Be-

    nutzungs- und Entgeltordnung aufzunehmen. Die nutzenden Vereine

    haben die Sporteinrichtungen besenrein zu verlassen und den ange-

    fallenen Müll selbst zu entsorgen.

 

-      Sollte es bei der zurzeit fälligen Verkaufsstandgebühr bleiben, ist zu überlegen, die Erhebung und Höhe dieser Gebühr mit aufzunehmen.

 

-      Bei der Vergabe der Sporthallen soll auf die Planungssicherheit der Ver-

    eine, die bestimmte Sporthallen schon länger nutzen, Rücksicht

    genommen werden. Dies soll mit in die Benutzungs- und Entgeltord-

    nung aufgenommen werden.

 

Einigkeit herrscht im Sportausschuss darüber, dass bei der Einführung des Nutzungsentgeltes der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten ist.

 

In diesem Zusammenhang regt Herr Kohnen an, über Einzugsermächtigungen von den Vereinen nachzudenken.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Kaisel, dass der zurzeit festgeschriebene Fördersatz von 25 % für die Betriebskostenzuschüsse auch zukünftig beibehalten werden soll.

 

Herr Kohnen ergänzt, dass es erst einmal dabei bleiben soll, weil man in der Vergangenheit diese Förderhöhe leider nicht erreicht hat. Da die durch die Einführung einer Nutzungsgebühr erzielten Einnahmen zu 100 % wieder in die Vereine zurück fließen, ist eine Anhebung des Fördersatzes im Moment unerheblich. Darum soll es bei den zurzeit festgeschriebenen 25 %, die in Zukunft jedes Jahr neu berechnet werden sollen, bleiben. Nach Ansicht von Herrn Kohnen soll zunächst einmal abgewartet werden, welche Einnahmen tatsächlich erzielt werden. Wenn sich dann herausstellt, dass ausreichend Mittel vorhanden sind, kann eine Erhöhung des Fördersatzes auf 30 % erfolgen.

 

Herr Toczkowski macht deutlich, dass die SPD-Fraktion bezogen auf den Fördersatz für die Betriebskostenzuschüsse ab dem 1. Januar 2009 in Höhe von 30 % per annum der Beschlussvorlage der Verwaltung folgt. Aufgrund der Gespräche, die seine Fraktion mit den Vereinen geführt hat, der von der Verwaltung berechneten zu erwartenden Einnahmen und des durch die Arbeitsgruppe gemachten Vorschlags, dass 30 % die richtige Regelung sind, würde seine Fraktion der 25 %-Regelung nicht zustimmen.

 

Im Hinblick darauf, dass es in Rheine viele Vereine mit vereinseigenen Anlagen gibt und dies für die Stadt Rheine eine günstige Lösung ist, plädiert Herr Rieke für eine Förderhöhe von 30 %.

 

Da die Förderhöhe für die Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 25 % jetzt schon in den Sportförderrichtlinien vorgesehen ist, bittet Herr Mollen darum, doch den Mut zu haben, über eine Förderhöhe in Höhe von 30 % nachzudenken. Er ist der Ansicht, dass durch die erzielten Einnahmen eine Erhöhung gerechtfertigt ist. Die genaue Höhe der Auszahlungssumme muss jedoch jedes Jahr neu errechnet werden.

 


Beschluss:

 

Der Sportausschuss beschließt über den Antrag der SPD-Fraktion, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, in seiner nächsten Sitzung am 20.05.2008 zu beschließen, dass Vereinen mit vereinseigenen Anlagen der ihnen auf der Grundlage der Sportförderrichtlinien zustehende Betriebskostenzuschuss von 25 % für das Jahr 2008 in voller Höhe ausgezahlt wird.


Abstimmungsergebnis:    3 Ja-Stimmen

                                      7 Nein-Stimmen

                                      1 Enthaltung