Sitzung: 23.04.2008 Sportausschuss
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 183/08
Frau Ehrenberg betont, dass die den
Ausschussmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage das gemeinsame Ergebnis eines
fraktionsübergreifenden Arbeitskreises ist, der über zwei Jahre getagt und sich
intensiv mit dem Thema der Einführung eines Nutzungsentgeltes auseinander
gesetzt hat. Sie ist der Auffassung, dass sich somit eine weitere Diskussion
erübrigt und die Verwaltungsvorlage so beschlossen werden kann.
Nachdem sich herausstellt, dass der Entwurf der
Benutzungs- und Entgeltordnung in den Fraktionen noch Fragen/Anregungen ergeben
hat, einigt sich der Sportausschuss darauf, dass diese mit folgenden aus den
Fraktionen und dem Stadtsportverband zusammen getragenen Anregungen noch einmal
überarbeitet und anschließend im Vorfeld den
sportpolitischen Sprechern der Fraktionen zugeschickt wird. Nach der Beratung
in den Fraktionen und Rücksendung an die Verwaltung soll dann die endgültige
Fassung erstellt werden. In der nächsten Sitzung des Sportausschusses sollen
dann ausschließlich nur die Punkte angesprochen werden, die heute benannt
werden.
Es ergeben sich folgende Fragen/Anregungen:
- § 1: Die Definition „andere Nutzer“ soll durch den Zusatz „…im Sinne
der Sportförderrichtlinien“ deutlicher
werden. Hierdurch ist eine Nut-
zung durch kommerzielle Einrichtungen
ausgeschlossen.
Unter Nr. 3 ist der Stadtsportverband mit
aufzunehmen.
- § 2 Nr. 3: Dem Sportservice ist auch Auskunft über den Anteil der
Jugendlichen des Vereins zu geben.
- § 3 Nr. 2: Die Nutzung der Sportstätte ist nur gestattet, wenn mindestens
durchschnittlich 8 – 10 Personen teilnehmen.
Nr. 4: Die
Nutzung in den Ferien ist mit dem Sportservice gesondert
abzustimmen.
- § 4 wird gestrichen.
Im
Falle der Nichtstreichung regt Herr Mollen vom Stadtsportverband
an,
die Sporthallen in den Herbstferien für die im Meisterschaftsbetrieb
stehenden Mannschaften komplett freizugeben.
- § 5: Die Formulierung in Bezug auf die Ausübung des Hausrechts ist
nicht ganz eindeutig und soll überdacht
werden.
- § 6: Die „Turnhallenordnung“ und die „Bedingungen zur Überlassung
der Sportstätte“ sind nur erstmalig oder im
Falle einer Änderung der
Nutzungsgenehmigung beizufügen.
- § 11 Nr. 2: Das Nutzungsentgelt für Sportplätze und
Leichtathletikanla-
gen ist nach den Sätzen für eine
Zweifachhalle zu berechnen.
Bei Benefizveranstaltungen fallen keine
Gebühren an.
Das Stützpunkttraining Mädchenfußball des
Fußball- und Leichtathletik-
verbandes ist bei den Entgelten in die unterste Kategorie einzuordnen.
Herr Mollen ist der Ansicht, dass der
Passus „Stützpunkttraining Mäd-
chenfußball des Fußball- und
Leichtathletikverbandes gestrichen werden
soll und regt an, diesen durch
Kadertraining, z. B. auf Landesebene,
zu ersetzen, um eine Gleichbehandlung aller
Sportarten zu erreichen.
- § 13 Nr. 1: Die Worte „mindestens zweimal im Jahr“ entfallen.
Nr. 3: Eine Aufrechnung des Nutzungsentgeltes erfolgt schon bei
einem einmaligen Ausfall.
- Es wird angeregt, auch den Punkt „Reinigung und Pflege“ mit in die Be-
nutzungs- und Entgeltordnung aufzunehmen.
Die nutzenden Vereine
haben die Sporteinrichtungen besenrein zu
verlassen und den ange-
fallenen Müll selbst zu entsorgen.
- Sollte es bei der zurzeit fälligen Verkaufsstandgebühr bleiben, ist zu
überlegen, die Erhebung und Höhe dieser Gebühr mit aufzunehmen.
- Bei der Vergabe der Sporthallen soll auf die Planungssicherheit der
Ver-
eine, die bestimmte Sporthallen schon
länger nutzen, Rücksicht
genommen werden. Dies soll mit in die
Benutzungs- und Entgeltord-
nung aufgenommen werden.
Einigkeit herrscht im Sportausschuss darüber,
dass bei der Einführung des Nutzungsentgeltes der Verwaltungsaufwand so gering
wie möglich zu halten ist.
In diesem Zusammenhang regt Herr Kohnen an, über
Einzugsermächtigungen von den Vereinen nachzudenken.
Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Kaisel, dass
der zurzeit festgeschriebene Fördersatz von 25 % für die
Betriebskostenzuschüsse auch zukünftig beibehalten werden soll.
Herr Kohnen ergänzt, dass es erst einmal dabei
bleiben soll, weil man in der Vergangenheit diese Förderhöhe leider nicht
erreicht hat. Da die durch die Einführung einer Nutzungsgebühr erzielten
Einnahmen zu 100 % wieder in die Vereine zurück fließen, ist eine Anhebung des
Fördersatzes im Moment unerheblich. Darum soll es bei den zurzeit
festgeschriebenen 25 %, die in Zukunft jedes Jahr neu berechnet werden sollen,
bleiben. Nach Ansicht von Herrn Kohnen soll zunächst einmal abgewartet werden,
welche Einnahmen tatsächlich erzielt werden. Wenn sich dann herausstellt, dass
ausreichend Mittel vorhanden sind, kann eine Erhöhung des Fördersatzes auf 30 %
erfolgen.
Herr Toczkowski macht deutlich, dass die
SPD-Fraktion bezogen auf den Fördersatz für die Betriebskostenzuschüsse ab dem
1. Januar 2009 in Höhe von 30 % per annum der Beschlussvorlage der Verwaltung
folgt. Aufgrund der Gespräche, die seine Fraktion mit den Vereinen geführt hat,
der von der Verwaltung berechneten zu erwartenden Einnahmen und des durch die
Arbeitsgruppe gemachten Vorschlags, dass 30 % die richtige Regelung sind, würde
seine Fraktion der 25 %-Regelung nicht zustimmen.
Im Hinblick darauf, dass es in Rheine viele
Vereine mit vereinseigenen Anlagen gibt und dies für die Stadt Rheine eine
günstige Lösung ist, plädiert Herr Rieke für eine Förderhöhe von 30 %.
Da die Förderhöhe für die Betriebskostenzuschüsse
in Höhe von 25 % jetzt schon in den Sportförderrichtlinien vorgesehen ist,
bittet Herr Mollen darum, doch den Mut zu haben, über eine Förderhöhe in Höhe
von 30 % nachzudenken. Er ist der Ansicht, dass durch die erzielten Einnahmen
eine Erhöhung gerechtfertigt ist. Die genaue Höhe der Auszahlungssumme muss
jedoch jedes Jahr neu errechnet werden.
Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt über den Antrag der SPD-Fraktion, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, in seiner nächsten Sitzung am 20.05.2008 zu beschließen, dass Vereinen mit vereinseigenen Anlagen der ihnen auf der Grundlage der Sportförderrichtlinien zustehende Betriebskostenzuschuss von 25 % für das Jahr 2008 in voller Höhe ausgezahlt wird.
Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen
7
Nein-Stimmen
1
Enthaltung