Herr Gausmann weist darauf hin, dass in dem, in dieser Vorlage dargestellten Erhaltungsaufwand, keine Kosten für den Neubau und die Erweiterung von Schulgebäuden enthalten seien und auch nur anteilige Kosten des Medienentwicklungsplanes. Weiterhin werde der von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) empfohlene Richtwert für die Gebäudeunterhaltung auch in diesem Jahr nicht erreicht. In Entwicklung sei derzeit jedoch ein vom Bund gefördertes Gebäudekataster, mit dessen Fertigstellung voraussichtlich in 2021 zu rechnen sei. Ab diesem Zeitpunkt könnte dann leichter festgestellt werden, an welchem Punkt die Sanierung der städtischen Gebäude steht und es würden sich Automatismen hinsichtlich kleinerer Sanierungsmaßnahmen einstellen.

 

Nach Rückmeldungen aus verschiedenen Fraktionen nimmt Herr Gausmann noch einmal den Appell der Politik zur Kenntnis, dem o. g. Richtwert für die Gebäudeunterhaltung in den kommenden Jahren zu entsprechen, um den gesehenen Sanierungsstau möglichst abzubauen. Weiterhin erläutert er auf Rückfrage die Zusammenhänge von Grundschuloffensive und Gebäudeunterhaltung und stellt die diesbezüglich bestehenden Synergien da. Eine wirklich gezielte Priorisierung von Unterhaltungsmaßnahmen sei dann jedoch erst mit Fertigstellung des Gebäudekatasters möglich.

 


Beschluss:

 

1.        Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zum Erhaltungsaufwand der städtischen Gebäude 2019 zur Kenntnis.

 

2.        Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zum Erhaltungsaufwand der städtischen Gebäude 2019 zur Kenntnis.