Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Dörtelmann verweist auf die Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 123, Kennwort: "Ochtruper Straße Nordost", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.

 

 

Im Norden:          durch die Nordseiten der Flurstücke 81, 84, 516, 517, 86 und 87 an der Königseschstraße, sowie das Flurstück 566 an der Hünenborgstraße,

Im Osten:            durch die Ostseite Beckeringstraße und Brechtestraße,

Im Süden:            durch die Südseiten der Flurstücke 103, 104, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112 und 635 an der Ochtruper Straße, sowie das Flurstück 117 an der Hünenborgstraße,

im Westen:          durch die Ostseite der Hünenborgstraße.

 

Die Flurstücke befinden sich in der Flur 119 der Gemarkung Rheine-Stadt.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.      Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Aufstellung des Bebauungsplanes wird der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert. Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB kann dieser Bauleitplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden.

Demnach erfolgt keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange). Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

III.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 123, Kennwort: „Ochtruper Straße Nordost", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig