Herr Dr. Lüttmann nimmt Bezug zur aktuellen Berichterstattung in der Zeitung und dem darin geäußerten Vorwurf, dass das Gemeindewohl gefährdet sei und mit einem heutigen Beschluss zum Genehmigungswettbewerb Fakten geschaffen werden, die dem Bürgerbegehren entgegenstünden.

Herr Dr. Lüttmann stellt hierzu klar, dass dies nicht so sei. Sollte die Klage erfolgreich sein, sei im Anschluss ein Bürgerentscheid durchzuführen. Sollte auch der Bürgerentscheid erfolgreich sein, wäre dadurch das Nahverkehrskonzept entsprechend angepasst. Zur Realisierung des dann angepassten Nahverkehrskonzeptes sei es jederzeit möglich, die erforderlichen Leistungen nachzuordern. Dadurch werde dem Bürgerwillen in vollem Umfang entsprochen.

Ferner erläutert Herr Dr. Lüttmann die Gründe für eine nichtöffentliche Beratung dieses Tagesordnungspunktes. Ein anderes Vorgehen würde einen diskriminierungsfreien Wettbewerb gefährden.