Herr Dr. Lüttmann berichtet zu den in der letzten Sitzung gestellten Anfragen:

 

1.  Prüfauftrag der SPD-Fraktion zu den Außenmagazinen des Stadtarchivs und der Städtischen Museen (vgl. Niederschrift KA/017/2018 Anlagen zu TOP 14)

 

Für das Stadtarchiv Rheine sind Räumlichkeiten an der Salzbergener Straße angemietet.

 

a.      Sind die Archivalien großen Temperaturschwankungen ausgesetzt?
Die Archivalien sind im ersten Obergeschoss des angemieteten Gebäudes unter dem Dach untergebracht. Die Räumlichkeiten sind dürftig isoliert und größeren Temperaturschwankungen ausgesetzt.

 

b.      Sind die Archivalien großen Schwankungen der Luftfeuchtigkeit ausgesetzt?
Siehe Beantwortung der Frage zu Ziffer 1.

 

c.      Sind die Archivalien vor einem etwaigen Wasserschaden geschützt?
Da sich die Archivalien unmittelbar unterhalb des Daches befinden, könnte eine Undichtigkeit bzw. ein Schaden des Daches unmittelbar zu Beschädigungen der Archivalien führen.

 

d.      Sind die Archivalien ausreichend vor Vandalismus und Diebstahl geschützt?
Vor dem Zugang zum eigentlich Dachstuhl müssen zwei jeweils verschlossene Türen durchschritten werden. Insofern ist der Zugang zunächst nicht ohne weiteres möglich.
Die relative Abgeschiedenheit (Eingang in einem Hinterhof) im Vergleich zu einer Unterbringung im Haupthaus schützt natürlich nicht unbedingt vor Vandalismus.

 

e.      Verkehrsbedingte Erschütterungen sind an dem Standort an der Salzbergener Straße (s. Eingang Hinterhof) nicht anzunehmen.

 

Bisher hat die Unterbringung in dem „Magazin“ an der Salzbergener Straße noch keine Schäden verursacht.

 

Magazinsituation der Städtischen Museen

 

Die Städtischen Museen besitzen vier Außenmagazine. In allen vier Magazinen sind die magazinierten Gegenstände großen Temperaturschwankungen und Schwankungen der Luftfeuchtigkeit ausgesetzt. Selbst in dem am besten geschützten Bereich, dem Tresor im Magazin in der ehemaligen LZB reichen die Klimaschutzmaßnahmen nicht aus. Es gibt keine besonderen Maßnahmen gegen Wasserschäden. Es gibt keine ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen Vandalismus und Diebstahl. Für die im Tresor aufbewahrten Gemälde gibt es keine verkehrsbedingten Erschütterungen.

 

Teile der Magazinbestände haben durch die unzureichenden klimatischen Bedingungen Schaden genommen.

 

Die Verwaltung hat zahlreiche Gebäude im Innenstadtbereich geprüft. Keines davon ließ sich wirtschaftlich verantwortbar in ein Magazin für Stadtarchiv und Museum umrüsten.

 

Eine Depotlösung mit der WLV wurde wegen der großen Entfernungen und der damit verbundenen vermehrten Personal- und Sachkosten nicht weiter verfolgt.

 

 

2.  Anfrage von Herrn Dr. Rudolf Koch zum Personaleinsatz und Eintrittsgeldern in den Städt. Museen. (vgl. Niederschrift KA/017/2018 TOP 14)

 

In den Städtischen Museen werden Eintrittsgelder für den Besuch der ständigen Sammlung und für Sonderausstellungen erhoben. Dieses übernimmt das Personal der externen Firma, die mit den Wachdienstleistungen in den Museen beauftragt ist.

Angefragt wurde, ob durch einen Verzicht auf die Erhebung von Eintrittsgeldern Einsparungen beim Personaleinsatz des Wachdienstes erreicht werden könnten.

Dies ist nicht der Fall. Im laufenden Betrieb sind im Falkenhof Museum zwei Personen und im Museum Kloster Bentlage drei Personen als Wachdienst während der Öffnungszeiten eingesetzt. Wenn sich die Ausstellungsfläche bei Sonderausstellungen  vergrößert, kommt eine weitere Person hinzu.

Diese Personenzahl ist bereits die minimal mögliche, die in Abstimmungsgesprächen und Verhandlungen mit der Westfälischen Provinzial Versicherung vereinbart wurde.

Es stellt ein „Entgegenkommen“ der im Ernstfall haftenden Versicherung dar, dass die Aufsichtsperson, die die Außentür überwacht, weitere Tätigkeiten ausüben darf. Dazu gehören die Erteilung von Auskünften, das Verteilen von Broschüren, der Verkauf von Katalogen und eben der Verkauf der Eintrittskarten. Ein Verzicht auf diese Tätigkeiten würde jedoch – wie dargestellt - nicht zu Personaleinsparungen führen.