Herr Dörtelmann erläutert zur Vorlage, dass es bei dieser Entwicklung gelungen sei, den Wettbewerbsentwurf fast 1:1 umzusetzen. Einwendungen von Anwohnern konnten in der Abwägung entkräftet werden. Bei den Flachdachobjekten sei nun eine Dachbegrünung vorgesehen. Dies sei mit dem Wohnungsverein abgestimmt. Grundsätzlich möchte die Stadtplanung zukünftig darauf hinwirken, dass Flachdächer generell begrünt werden. Herr Dörtelmann führt weiter aus, obwohl ein Spielplatz aus Sicht des zuständigen Fachamtes nicht erforderlich sei, wurde eine Spiel- und Begegnungsfläche mit eingeplant, die der Wohnungsverein errichten und betreiben werde.

 

Herr Bems begrüßt die Bemühungen der Verwaltung zur Dachbegrünung.

 

Herr Winkelhaus möchte wissen, ob Dachbegrünung und Photovoltaik machbar seien.

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass eine Kombinationsmöglichkeit im Bebauungsplan berücksichtigt wurde.

 

Herr Jansen möchte wissen, ob es auch größere Wohnungen als 70 Quadratmeter gebe.

 

Herr Hundrup weist darauf hin, dass darauf geachtet werden sollte, dass auch 4 Raum Wohnungen entstehen.

 

 

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (s. Anlage 1).

 

Abstimmungsergebnis:         einstimmig

 

II.    Offenlegungsbeschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 316, Kennwort: "Parkstraße - Ferdinandstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 316 „Parkstraße - Ferdinandstraße“ umfasst mit rd. 4 ha die folgenden Flurstücke: 27, 28, 29, 30, 32, 33, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 78 tlw., 321, 323, 325, 327, 457, 460, 542 tlw., Flur 113, Gemarkung Rheine Stadt und Flur-stück 253 tlw., Flur 112, Gemarkung Rheine Stadt.

Die Begrenzungen des Geltungsbereiches können wie folgt beschrieben werden und sind geometrisch eindeutig über die Darstellung in der Planzeichnung erfasst:

 

Im Norden      grenzt das Plangebiet an die bestehende Wohnbebauung nördlich der Breite Straße.

Im Osten         begrenzt die östliche Bestandsbebauung entlang der Parkstraße das                            Plangebiet.

Im Süden        markiert der Elisabethplatz („Kirmesplatz“) sowie Teilflächen der Pfarrgemeinde / Kirche St. Elisabeth und der Kleingartenanlagen Dorenkamp die Grenze des Plangebietes.

Im Westen      grenzt das Plangebiet an die bestehende Wohnbebauung westlich der Ferdinandstraße.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig