Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Dörtelmann erläutert kurz die Vorlage.


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 190, Kennwort: "Engernstraße", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zum Zwecke der Steuerung und Reglementierung der Nachverdichtung in diesem Wohnsiedlungsbereich (Teil B) zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden:     durch die Südseite des Rodder Damms zwischen der Einmündung Engernstraße im Westen und Teutonenweg im Osten

im Osten:        durch die Westseiten der Flurstücke 335, 741, 788, 80, 79, 78, 77, durch die westliche und südliche Seite des Flurstücks 683, durch die Südseite der Flurstücke 185, 668 und die Ostseite des Flurstücks 262 (alle Flur 166, Gemarkung Rheine-Stadt)

im Süden:       durch die Nordseite des Hemelter Bachs

im Westen:     durch die Weststraße der Engernstraße

 

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig