Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Dörtelmann erläutert zur Vorlage, dass in Hauenhorst zwischen der Pater-Schunath-Straße und der Mozartstraße moderat nachverdichtet werden soll. Erfreulich sei, dass das Thema Flachdachbegrünung im Bebauungsplan in Abstimmung mit den Beteiligten aufgenommen wurde.

 

Herr Doerenkamp weist darauf hin, dass ihm ein Hinweis für die Eigentümer der Mozartstraße fehle, dass diese sich selber um die Erschließung der Grundstücke kümmern müssen.

 

Herr Dörtelmann meint, dies sei bekannt und im Vorfeld mit den Eigentümern besprochen worden.

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 344, Kennwort: "Pater-Schunath-Straße", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird  von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:          durch die „Mesumer-Straße“,

im Osten:            durch die „Mozartstraße“,

im Süden:            durch angrenzende Wohnbebauung,

im Westen:          durch die „Pater-Schunath Straße“

 

 

Der räumliche Geltungsbereich wird gebildet durch die Flurstücke 217, 243, 244, 449, 450, 1202, 1203, 1273, 1274, 1275, 1276 und 1277, Flur 23, Gemarkung Rheine I. d, Ems.

 

Die Grenzen des Planungsgebietes sind im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:         einstimmig

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 344, Kennwort:"Pater-Schunath-Straße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig