Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/A/2010

 

Frau Tombült hält den Wunsch des Eigentümers, anstelle der Linden ein Carport zu erreichten für nachvollziehbar.

 

Frau Gellenbeck merkt an, hierbei handele es sich um einen Einzelfall. Alle anderen Anlieger haben für ihre PKW’s Lösungen auf Ihren Grundstücken gefunden.

 

Herr Niehues gibt zu bedenken, ein einfaches Caport mit einem einfachen Dach könnte dort möglich sein.

 

Herr Kuhlmann merkt an, dass vor dem Umbau des Hauses ein Caport problemlos möglich gewesen sei.

 

Frau Gellenbeck ergänzt, dass der Bauantrag abgelehnt wurde. Diese Ablehnung wurde auch durch den Kreis Steinfurt bestätigt.

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

 

1.1    Anwaltsozietät für Anlieger Breite Straße, Dortmund;

         Schreiben vom 25. März 2008

 

 

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

         i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)

wird der Bebauungsplan Nr. 312, Kennwort: " Breite Straße/ Zeppelinstraße ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 312, Kennwort: " Breite Straße / Zeppelinstraße ", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig