Herr Grawe erkundigt sich, ob der Verwaltung die Fällung der Eichen am Wasserschifffahrtsamt bekannt gewesen sei.  

 

Herr Kuhlmann erklärt, dass auf Grund einer Bewertung durch Herrn Twesten eine Fällgenehmigung erteilt wurde. Beide Eichen waren mit Baumfäule befallen, lediglich die dritte Eiche sei gesund gewesen. Der Eigentümer war berechtigt die Bäume zu fällen.