Sitzung: 14.05.2008 Integrationsrat
"Hier, wo ich lebe, will ich wählen"
Herr Hermes verliest eine Stellungnahme des Wahlamtes der Stadt Rheine. Demzufolge erklärt das Kommunale Wahlrecht NRW in § 7 Kommunalwahlgesetz grundsätzlich diejenigen zu Wahlberechtigten, welche
- am Wahltag Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet ihre Wohnung haben, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben
Diese Regelung basiert auf Artikel 28 des Grundgesetzes. Hier heißt es in Satz 3:
Bei Wahlen in Kreisen und
Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates
der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen
Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar.
Da das Landeswahlrecht wie alle deutschen Gesetze dem Grundgesetz untergeordnet ist, müsste für ein kommunales Wahlrecht für Migranten das Grundgesetz geändert werden.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Integrationsrat
– in Anlehnung an einen Mustertext der LAGA-NRW – Folgendes einstimmig:
Der Integrationsrat der Stadt Rheine bittet den
Rat, sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen mit folgendem
Appell für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen
und Migranten - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit -, die seit
mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden, einzusetzen.
Appell
Kommunales
Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten: Jetzt !
Politische
Gleichberechtigung muss am Anfang jeder gelungenen Integration stehen!
Nur wer
die Möglichkeit hat, sich durch die Wahl seiner Vertreterinnen und Vertreter an
der Politik vor Ort zu beteiligen, wird ernst genommen! Diese Menschen sind
dann nicht mehr Objekte des politischen Handels, sondern gestalten das Leben in
ihrem Umfeld aktiv mit.
Nicht
jede Migrantin und jeder Migrant, die/der schon seit vielen Jahren in
Deutschland lebt, kann oder will aber die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen
oder kann dies nur unter erschwerten Bedingungen tun.
Deshalb
fordern wir das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten, die
sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig
von ihrer Staatsangehörigkeit.
Das
Bundesverfassungsgericht hat bereits 1990 entschieden, dass ein kommunales
Wahlrecht auch für Migrantinnen und Migranten nach einer Änderung des Grundgesetzes
möglich ist.
Der
Europarat mit seinen 43 Mitgliedsländern fordert seit Jahren, allen Ausländern
mit legalem Aufenthaltsrecht, unabhängig von der Nationalität, das
uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene
zuzusprechen.
Das
kommunale Wahlrecht für alle lange hier lebenden Migrantinnen und Migranten ist
jetzt durch den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene wieder in
das Bewusstsein der Politik gerückt worden. Es muss jetzt darum gehen, den
Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag in eine offensive Politik umzuwandeln,
NRW sollte dabei an der Spitze stehen. In der Integrationsoffensive NRW hat
sich im Jahr 2001 die Mehrheit der im Landtag vertretenen Parteien für das
kommunale Wahlrecht ausgesprochen.
Eine
demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen
großen Teil ihrer Mitglieder von den elementarsten Mitwirkungsrechten
auszuschließen.
Deshalb:
Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten - Jetzt !
Weitere Informationen zu der Kampagne gibt es unter
http://www.wahlrecht-fuer-migranten.de/xd/public/content/index.html
http://www.laga-nrw.de/xd/public/content/index.html