Tonbandfundstelle: A/II/2160

 

 


Beschluss:

 

Das Teilstück der Gröningstraße, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Mesum, Flur 7, Flurstück 391, wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig