Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Dr. Lüttmann erklärt sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen.

Herr Bonk übernimmt zur Abstimmung über Ziffer 1 die Leitung der Ratssitzung.

 

Herr Brunsch beantragt getrennte Abstimmung der Ziffer 2.

 

Herr Dr. Lüttmann erläutert, dass der Beschlussvorschlag anzupassen sei, da der Beschluss bezüglich der Entlastung der Geschäftsführung bereits am 26.03.2019 gefasst wurde.

Die anderen Aufsichtsratsmitglieder erklären sich zu Ziffer 2 c für befangen und nehmen zur Abstimmung hierüber im Zuhörerraum Platz.


Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter von Herrn Dr. Peter Lüttmann in der Gesellschafterversammlung der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH (EWG), folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr. Peter Lüttmann wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig bei 1 Stimmenthaltung

 

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der EWG, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)          Die Gesellschafterversammlung der EWG stellt gemäß § 7 (10 f) des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss 2018 bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 und dem Anhang sowie dem Lagebericht fest. Die Bilanzsumme beträgt 2.964.096,27 EUR, der Jahresfehlbetrag wird mit 898.779,09 EUR ausgewiesen. Jahresabschluss und Lagebericht wurden durch den Wirtschaftsprüfer Ernst August Lührmann gemäß § 316 HGB geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig bei 3 Stimmenthaltungen

 

 

b)          In der Bilanz zum 31. Dezember 2018 wird eine Kapitalrücklage in Höhe von 3.139.486,27 EUR ausgewiesen. Die Gesellschafterin leistet die Einlage, um die Gesellschaft mit dem für ihre Tätigkeit notwendigen Kapital auszustatten. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 898.779,09 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet, sodass zum 1. Januar 2019 eine Kapitalrücklage in Höhe von 2.240.707,18 EUR verbleibt.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig bei 5 Stimmenthaltungen

 

 

c)          Den anderen Aufsichtsratsmitgliedern wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig bei 5 Stimmenthaltungen