Herr
Dr. Lüttmann erklärt sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen.
Herr
Bonk übernimmt zur Abstimmung über Ziffer 1 die Leitung der Ratssitzung.
Herr
Brunsch beantragt getrennte Abstimmung der Ziffer 2.
Herr
Dr. Lüttmann erläutert, dass der Beschlussvorschlag anzupassen sei, da der
Beschluss bezüglich der Entlastung der Geschäftsführung bereits am 26.03.2019
gefasst wurde.
Die anderen Aufsichtsratsmitglieder erklären sich zu Ziffer 2 c für befangen und nehmen zur Abstimmung hierüber im Zuhörerraum Platz.
Beschluss:
1.
Der Rat der
Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter
von Herrn Dr. Peter Lüttmann in der Gesellschafterversammlung der EWG
Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH (EWG),
folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr. Peter Lüttmann
wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Stimmenthaltung
2.
Der Rat der
Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung der EWG, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) Die Gesellschafterversammlung der EWG stellt gemäß § 7 (10 f) des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss 2018 bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 und dem Anhang sowie dem Lagebericht fest. Die Bilanzsumme beträgt 2.964.096,27 EUR, der Jahresfehlbetrag wird mit 898.779,09 EUR ausgewiesen. Jahresabschluss und Lagebericht wurden durch den Wirtschaftsprüfer Ernst August Lührmann gemäß § 316 HGB geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Stimmenthaltungen
b) In der Bilanz zum 31. Dezember 2018 wird eine Kapitalrücklage in Höhe von 3.139.486,27 EUR ausgewiesen. Die Gesellschafterin leistet die Einlage, um die Gesellschaft mit dem für ihre Tätigkeit notwendigen Kapital auszustatten. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 898.779,09 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet, sodass zum 1. Januar 2019 eine Kapitalrücklage in Höhe von 2.240.707,18 EUR verbleibt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 5 Stimmenthaltungen
c) Den anderen Aufsichtsratsmitgliedern wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 5 Stimmenthaltungen