Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 89 (1) 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) die anliegende Satzung der Stadt Rheine über die Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe der Ablösebeträge, die statt der Herstellung eines Stellplatzes zu entrichten sind (Stellplatzablösesatzung).

 

Die neue Satzung übernimmt inhaltlich unverändert die Regelungen der bisherigen Satzung vom 01.10.1990 in der Fassung vom 23.06.2015 über die Höhe des Geldbetrages, der nach § 51 (5) BauO NRW 2000 statt der Herstellung eines Stellplatzes entrichtet wird (Stellplatzablösesatzung).

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig