Beschluss:
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt gemäß § 89 (1) 4 der Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) die anliegende Satzung der Stadt Rheine
über die Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe der Ablösebeträge, die
statt der Herstellung eines Stellplatzes zu entrichten sind
(Stellplatzablösesatzung).
Die neue
Satzung übernimmt inhaltlich unverändert die Regelungen der bisherigen Satzung
vom 01.10.1990 in der Fassung vom 23.06.2015 über die Höhe des Geldbetrages,
der nach § 51 (5) BauO NRW 2000 statt der Herstellung eines Stellplatzes
entrichtet wird (Stellplatzablösesatzung).
Abstimmungsergebnis: einstimmig