Beschluss:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt
die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu
den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2
Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese (siehe Anlage
1). Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
– die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der
Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst
Begründung
Gemäß des § 2 Abs. 1 und des § 10
Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden
Fassung wird der
Bebauungsplan Nr. 123, Kennwort: "Ochtruper Straße Nordost", der
Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig