Herr Doerenkamp fragt, auf welcher Basis die in der Vorlage genannten Erträge in Höhe von 4.000 Euro kalkuliert wurden.

Ferner fragt er, warum der Lagerraum nicht in der Entgeltordnung aufgeführt sei.

Herr Gausmann erklärt, dass die Erträge aufgrund der Rückmeldungen der potenziellen Nutzer erfolgt sei. Herr Gausmann erklärt ferner, dass auch für den Lagerraum ein Nutzungsentgelt gezahlt werden müsse, dies in der Entgeltordnung jedoch vergessen worden sei.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage zur Vorlage beigefügte, überarbeitete „Nutzungsordnung“ und die dazugehörige „Entgeltordnung“ für das Begegnungszentrum Dorenkamp „Mitte 51“. Die „Nutzungsordnung“ und die „Entgeltordnung“ treten zum 1. Juni 2019 in Kraft.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:              38 Ja-Stimmen

                                                       2 Nein-Stimmen