I/A/1570

 

Frau Ehrenberg trägt den Inhalt des nachfolgenden Vermerkes vor:

 

 

Maßnahmen zur Umsetzung größtmöglicher Barrierefreiheit auf dem Bahnhof Rheine

 

Die Deutsche Bahn AG hat in einem Schreiben Ende Febr. 2008 dem Beirat für Menschen mit Behinderungen mitgeteilt, dass noch im Jahr 2008 im Bahnhof Rheine zwei neue selbstfahrende Aufzüge erstellt werden. Nach Angaben der DB sind dann die beiden Bahnsteige behindertengerecht erschlossen und die Fahrgäste sind für das Erreichen der Bahnsteige nicht mehr auf Service-Mitarbeiter angewiesen. Die Nutzung des Bahnhofes durch mobilitätseingeschränkte Personen ist somit zukünftig grundsätzlich immer möglich.

 

 

Jfd-Beratungszentrum für Erwerbeslose

 

Den Antrag des Jugend- und Familiendienstes Rheine auf Förderung der Arbeitslosenberatungsstelle und des Arbeitslosenzentrums in Rheine hat der Sozialausschuss des Kreises in seiner gestrigen Sitzung abgelehnt.

 

Mit dem Antrag verfolgte der Jfd das Ziel, dass der Kreis Steinfurt als zuständiger Leistungsträger nach dem SGB II in die am 30.09.2008 auslaufende Landesförderung von jährlich 63.000,00 € einsteigt.

 

In der Begründung führte der Kreis dazu aus, dass er es für sinnvoller halte, die im System bestehenden Strukturen zu verändern bzw. zu verbessern, als eine weitere Beratungsstruktur vorzuhalten.

 

Auch die entsprechenden Angebote der GAB in Steinfurt und Ibbenbüren werden nach Wegfall der Landesförderung ihre Arbeit einstellen.  

 

 

Stand der Gesetzgebung zum „Wohn- und Teilhabegesetz“

 

Das Landeskabinett hat am 22. April 2008 den Entwurf des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) gebilligt.

 

Mit dem Gesetz soll das Bundesheimgesetz für Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Altenpflege und der Behindertenhilfe in Nordrhein-Westfalen ersetzt werden. Es versteht sich als Schutzgesetz für die Bewohner in stationären Betreuungseinrichtungen der Behindertenhilfe und Altenpflege. Ältere und behinderte Menschen sollen in ihrer Betreuungseinrichtung als Lebensmittelpunkt selbstbestimmt ihren Lebensalltag gestalten und ihre Individualität leben können.

 

Die wichtigsten Neuerungen gegenüber dem bisherigen Heimgesetz wurden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zusammengefasst und werden dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Entwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren so voranzutreiben, dass dieses Gesetz zum Januar 2009 in Kraft treten kann.

 

 

Antrag zur Förderung der Umsetzung des 12-Punkte-Katalogs nach KOMM-IN NRW

 

Auf den Projektantrag der Stadt Rheine im KOMM-IN NRW-Integrationsprojekt wurde nun vom Land ein Betrag von 40.000 € bewilligt. Das sind 80 % der errechneten Gesamtkosten des Rheiner Projekts. Die Restfinanzierung muss durch Mittel der Stadt, z. B. durch Personal- und Sachmittel, aufgebracht werden.

 

Das Projekt hat folgende Eckpunkte:

Ziel 1: Etablierung eines Monitoring-Systems,

Ziel 2: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Arbeit mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

 

Die Geschäftsführung des Projekts, das ab sofort beginnt und bis zum 31.01.2009 abgeschlossen sein muss, liegt bei der Migrations- und Integrationsberatung der Stadt.

 

Ausführendes Gremium ist das Netzwerk Migration, genauer gesagt die Kerngruppe des Netzwerks (das sind Migrationsbeauftragter, Vorsitzender des Integrationsrats, Projektgruppe Migration, Caritas-Migrationsdienste, VHS). Die Kerngruppe soll für dieses Projekt um Fachleute zu den beiden o. g. Zielen erweitert werden.

 

 

Solidarfonds Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleitstungsgesetz

 

Der Verwaltungsvorstand kam in seiner Sitzung am 15.05.07 zu dem Ergebnis, den Solidarfonds Krankenhilfe seitens der Stadt Rheine zu kündigen. Hintergrund dieses Beschlusses zur Kündigung des Solidarfonds war das nicht zustande gekommene Einvernehmen bei der Kostenbeteiligung nach dem SGB II und der damit verbundenen Mehrbelastung der Stadt Rheine ab dem 01.07.06.

 

Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des SGB II für das Land NRW vom 19.06.2007 wurde zur Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden im § 5 die bisherige „Einvernehmensregelung“ durch eine „Benehmensregelung“ ersetzt. Das heißt, dass zugelassene Kreise durch Satzung im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden eine andere quotale Verteilung der Aufwendungen bestimmen können, wenn die Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden 50 % nicht überschreitet. Dieser Teil des Änderungsgesetzes ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten.

 

Der Kreis Steinfurt hat von dieser Regelung ab 01.01.08 Gebrauch gemacht, so dass die seinerzeit am Veto einer Stadt gescheiterte einvernehmlich Regelung nunmehr im Benehmen mit den Städten und Gemeinden als Satzung beschlossen wurde.

 

Aus Sicht der Fachverwaltung sollte die Stadt Rheine im Solidarfonds „Krankenhilfe für Asylbewerber“ verbleiben. Bereits in der Vorstandssitzung vom 15.05.07 wurde protokolliert, „dass das Vorgehen der Stadt Rheine die Folge des unsolidarischen Verhaltens der Stadt Tecklenburg sei. Die Kündigung sei lediglich eine Reaktion, keine Aktion. Bei einer einvernehmlichen Regelung der Beteiligung an den SGB II-Kosten hätte es keine Kündigung gegeben.“

 

Nachdem auch der VV dem weiteren Verbleib der Stadt Rheine im Solidarfondes zugestimmt hat, wurde der Kreis Steinfurt entsprechend informiert.