Herr Dörtelmann erläutert anhand von Plänen die umfangreichen Änderungen im Teilabschnitt West. Aufgrund der Änderungen empfiehlt die Verwaltung eine erneute Offenlage.

 

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Erneuter Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 339, Kennwort: "Eschendorfer Aue – Teilabschnitt West", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung auf die Dauer von 3 Wochen erneut öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden, die im Folgenden aufgelistet sind:

 

-          Optimierung bzw. „Begradigung“ einiger Grundstücksgrenzen (tlw. mit geringfügiger Anpassung der Baugrenzen), insbesondere entlang des Grünzuges und der Streuobstwiese;

-          Verschiebung der Nutzungsabgrenzung um 6 m nach Osten (Verkauf ehem. Starenweg);

-          Reduzierung der öffentlichen Wendeanlage am Starenweg von 22 auf 20 m Breite;

-          Wegfall des Geltungsbereiches westlich der Aloysiusstraße (Alt-B-Plan maßgebend);

Inanspruchnahme von etwa 100 qm des Flurstücks 147 für den Straßenum-/ausbau;

-          Entfernung der Altlasten-Kennzeichnung (Kieselrot-Sanierung des ehem. Sportplatzes);

-          minimale Vergrößerung der drei Trafostationen/-grundstücke von 3 x 4 m auf 4 x 5 m;

-          Verlegung einer Trafostation von der Nord- auf die Südseite des Grünzuges;

-          Vergrößerung des Kita-Grundstückes um 70 qm (wg. Zufahrt zum Blockheizkraftwerk);

-          Verschiebung eines Straßenversatzes um 5 m, zum Schutz bestehender Bäume;

-          zeichn. Veränderung des Fuß-/Radweges bzw. Weiterführung innerhalb des Grünzuges;

-          bedarfsgerechte „Öffnung“ der Doppelhausbebauung im WA 4 auch für Einzelhäuser;

neue, großzügigere Aufteilung der bisher angedachten Parzellen; Teilung möglich;

-     Klarstellung der Mindest-Wohneinheiten bezüglich der Mehrfamilienhausbereiche;

-          Verbreiterung bzw. Verlängerung der Mittelinseln in der Aloysiusstraße; aufgrund Baumschutz wird die Straße um 2 m nach Osten verschoben und die Baugrenzen angepasst;

-          Vergrößerung des Kreisverkehrs von 30 auf 35 m (auch wegen Böschungsbereiche);

-          Ergänzung zur Definition des Höhen-Bezugspunktes (Verweis auf Straßenausbauhöhen);

-          ergänzende Festsetzung zur Regelung bzw. Gestaltung von Gärten bzw. Vorgärten;

-          Ergänzung zum Umweltbericht (Bereinigung der Eingriffsbilanz wg. Fördermaßnahmen).

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:     durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 591 und 623 (Surenburgstraße),

im Osten:        durch die Ostgrenze des Flurstücks 318 (Schorlemerstraße), ab Flurstück

                        634 auf die Westgrenze des Flurstücks 318 wechselnd,

im Süden:       durch die Südgrenze des Flurstücks 315 (Scharnhorststr.) sowie die Kno-

tenpunkt-Flurstücke (Elter Str./Scharnhorststr.) 77, 88, 114 tlw., 119 tlw., 120 tlw., 204, 209 tlw., 217, 218, 222, 227, 234, 240 tlw., 257, 260, 263, 300, 301 tlw., 302 tlw., 316 tlw., 320, 327 tlw., 329 tlw., 355 tlw., 358 tlw. und 367 tlw.,

im Westen:     durch die Westgrenze der Flurstücke 292, 697 und 698 (Aloysiusstraße) so-wie das Flurstück 147 tlw.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich also überwiegend auf Grundstücke, die zwischen der Surenburgstraße, der Schorlemerstraße, der Scharnhorststraße und der Aloysiusstraße liegen.

Sämtliche Flurstücke befinden sich in den Fluren 174, 175, 177 und 178, Gemarkung Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig