Frau Natalie Kühne, Thiemauer 26, Rheine

 

Frau Kühne erklärt, dass sie für die Anwohner der StraßeThiemauer spreche und es um die Bebauung an der Thiemauer 34 gehe. Sie weist darauf hin, dass die Anwohner einen Fragenkatalog an die Stadt Rheine - Bauordnung gesandt haben aber noch immer auf eine Antwort warten. Frau Kühne ergänzt, dass es ihnen um die Höhe des Bauvorhabens Thiemauer 34 gehe,  wobei nach ihrer Information das gleiche Vorhaben mit gleicher Höhe vor 35 Jahren von der Stadt Rheine abgelehnt wurde. Sie habe gehört, dass der Bauherr plane, das gleiche Gebäude gespiegelt auf dem daneben liegenden Grundstück zu errichten, wozu es nach ihren Informationen noch keinen Bauantrag gebe. Kritisch sehen sie die ohnehin beengte Parkplatzsituation im Bereich Thiemauer, die sich durch die dazukommenden Wohneinheiten noch verschlechtern werde, da ein Haushalt oft mit zwei PKWs bestückt sei. Sie bitte, sich die Situation noch einmal anzusehen und überreicht im Anschluss den Fragenkatalog zur Beantwortung an Frau Schauer.

 

Antwort von Frau Jaske – PV Bauordnung (im Nachgang  zum Protokoll)

 

Der vorliegende Fragenkatalog wurde bereits am 13.05.  von Herrn Kühne per E-Mail an die Bauaufsicht verschickt. Der zuständige Sachbearbeiter der Stadt hat Herrn Kühne den Eingang des Schreibens am 17.05. bestätigt.

 

Zwischenzeitlich wurde der Bauantrag mit Datum vom 18.07.2019 genehmigt. Die von Herrn Kühne vorgebrachten Einwände wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. Sowohl Herrn Kühne als auch den Damen Kühne und Scholz, wohnhaft Thiemauer 26, wurde ein Schreiben inkl. Kopien der Baugenehmigung, des Lageplans, der Ansichten und der Schnitte am 25.07.2019 per Postzustellungsurkunde zugestellt.

 

Der in der Anfrage genannte Bauantrag für das angrenzende Grundstück liegt der Bauaufsicht mittlerweile vor.

 

 

 

Jonas Klüssendorff, Heinrichstraße 36, Rheine

 

Herr Klüssendorff erklärt, dass die Straßenbaumaßnahme im Bereich Heinrichstraße beendet sei und Anfang des Jahres ein Teil der Schwarzdecke noch einmal erneuert wurde. Er bittet die Verwaltung, sich die Ausführungen der roten Pflasterflächen im Kreuzungsbereich Heinrichstraße/In der Bannewiese und Heinrichstraße/Veitstraße noch einmal anzusehen, da es aus seiner Sicht noch einer Nachbesserung bedürfe. Er möchte wissen, wie der offizielle Stand der Verwaltung zur Ausführung der Baumaßnahme sei und ob und wann noch nachgebessert werde. Herr Klüssendorff bittet um schriftliche Beantwortung.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass er eine schriftliche Antwort bekommen werde. Er weist darauf hin, dass man sich im Moment im Stadium der Abnahme befinde und man genau sehen müsse, was sofort verbessert werden könne und was im Rahmen der Gewährleistung abgearbeitet werden müsse. Er weist darauf hin, dass es Teile geben werde, die erst im Rahmen der Gewährleistung in 4 Jahren nachgebessert werden können, es dann aber auch Teile gebe, die zum jetzigen Zeitpunkt schon gebessert werden können.

 

Herr Klüssendorff möchte wissen, warum ein bestehender Mangel erst nach Beendigung der Gewährleistungsfrist in 4 Jahren ausgebessert werden könne. Dies sei für ihn nicht verständlich, da er als Anwohner die 70 % Anliegerbeitrag schon bezahlt habe.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass gewisse Ansprüche im Rahmen der DIN-Vorschriften direkt und andere nur im Rahmen der Gewährleistung durchgesetzt werden können.