Herr Gausmann führt in das Thema ein und erläutert die Vorlage.
Auf Nachfrage ergänzt Frau Gehrke, dass die mobilen Wohneinheiten mit ca. 70% ausgelastet seien.
Zu den in der Vorlage genannten Zielvereinbarungen informiert sie zu der Wohnsitzauflage, die anerkannte Flüchtlinge für die ersten 3 Jahre ihres Aufenthaltes bekommen. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeiten ergebe sich die Notwendigkeit, Personen mit Wohnsitzauflagen zunächst in städtischen Wohnungen unterzubringen.
Die Überlassung des hergerichteten Gebäudes 5 an die Bezirksregierung erfolge im Rahmen eines Untermietvertrages mit Rahmenbedingungen und Vereinbarungen.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Weiterentwicklung des dezentralen Unterbringungskonzeptes im Flüchtlingsbereich durch die Fachbereiche Planen und Bauen (FB 5) und Schulen, Soziales, Migration und Integration (FB 8) zur Kenntnis.