Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Dr. Lüttmann berichtet zum aktuellen Sachstand:

Zur weiteren Begleitung des Gründungsprozesses wurde ein Arbeitskreis Jugendkunstschule (AKJ) gegründet. Er besteht aus Vertretern der Städt. Museen, des Jugendamtes, des Kulturservices, des Klosters Bentlage, des Jugend- und Familiendienstes, der Familienbildungsstätte, Stadtjugendring, Jugendzentrum Jakobi und einer Künstlerin mit Erfahrungen aus dem Programm Kultur- und Schule (Christine Safo). Ziel des Arbeitskreises ist es Programmangebote zu suchen und zu realisieren, sowie Partizipationsprozesse (AG Kultur der Jugendforen) mit Jugendliche zum Thema Jugendkunstschule anzustoßen.

 

In den bisherigen Treffen mit Jugendlichen der AG Kultur wurde klar, dass sie von Anfang an beteiligt werden wollen. Deutlich wurde dies z.B. in dem Wunsch, dass sowohl der Name als auch das Logo für die Jugendkunstschule von Jugendlichen nach einem Wettbewerb ausgewählt werden soll.

 

Zwischenzeitlich wurden in der Hohle Stiege die Werkstatträume der ehemaligen Druckerei Meier als Erprobungsraum für Jugendkunstschulangebote angemietet. Hier fanden bereits erste Angebote zur jugendkulturellen Bildung statt. Schon jetzt hat sich die besondere Flexibilität von Jugendkunstschulen gezeigt. So fanden neben den künstlerischen Angebote des Kulturrucksacks (Comics in Bewegung - organisiert vom JFD) auch Treffen der AG Kultur der Jugendforen statt. Weitere künstlerisch kreative Angebote aus dem Kulturrucksack und dem Kinderferienparadies werden während der Sommerferien in der Werkstatt folgen.

 

Neben diesen Angeboten, die aus Drittmitteln finanziert sind, werden weitere Angebote der Jugendkunstschule aus Mitteln der Optionsförderung geplant und durchgeführt. Den Auftakt macht am 4. Juli die Kunstdozentin Christine Safo, die einen Workshop zum Thema Zeichnen durchführt. Weitere Angebote mit unterschiedlichsten Inhalten folgen. Ebenfalls am 4. Juli starten in der Emsgalerie eine Präsentation des Schüler-Medienkunstprojektes Irrlichter vom Kloster Bentlage sowie die Ausstellung zum Kulturrucksackprojekt Comics in Bewegung. Zu dieser Gelegenheit soll auch noch auf die Jugendkunstschule hingewiesen werden und nach Wünschen der Jugendlichen gefragt werden.

 

Beim Sammeln von Ideen zur Jugendkunstschule hat sich gezeigt, dass die Werkstatt nicht für jedes Angebot geeignet ist. Der AKJ hat sich deshalb darauf verständigt, dass diese Angebote unter dem „Label“ Jugendkunstschule auch in anderen, besser geeigneten Räumen durchgeführt werden können.

 

Weiterhin hat sich gezeigt, dass die Suche nach geeigneten Angeboten und qualifizierten Künstlern mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist. Außerdem gilt hier das Prinzip des Ausprobierens. Man muss deshalb auch bereit sein, das Scheitern eines Angebotes in Kauf zu nehmen.

 

Für das zweite Halbjahr sollen alle Angebote der Jugendkunstschule in einem Flyer gebündelt werden, der nach den Sommerferien in den Schulen verteilt wird.  Es gilt deshalb, die Erfahrungen aus dem zweiten Halbjahr abzuwarten. Ein Vorschlag wäre hierzu, zum Ende des Jahres diese Erfahrungen in einer gemeinsamen Sitzung des Kulturausschusses und des Jugendhilfeausschusses zu bewerten.

 

Jugendkunstschule und Landesprogramm Dritte Orte

Das Land NRW hat im Februar dieses Jahres unter dem Titel „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im Ländlichen Raum“ ein Förderprogramm ausgeschrieben. Gefördert werden kulturelle Initiativen, die eine bestehende oder neue Einrichtung zu einem „Dritten Ort“ entwickeln wollen. Das Programm gliedert sich in zwei Förderphasen. In der Förderphase 1 wird die Entwicklung von Konzepten für den Zeitraum von 10/2019 bis 09/2020 mit einer Landeszuwendung von bis zu 50.000 € gefördert.

 

Bereits in den Bürgerwerkstätten zum Kulturentwicklungsplan wurde die Idee formuliert, die Triebwagenhalle Nord als Kulturort für Jugendliche zu aktivieren. Mit dieser Vision hat die sich Stadt für die Förderphase 1 Vision beworben, die Triebwagenhalle als Jugendkunstschule, kulturellen Bürgertreff und schulisches Projektlabor für Rheine zu entwickeln.

 

Am 4. Juni hat das Ministerium für Kultur- und Wissenschaft des Landes NRW, im Rahmen eines Pressegesprächs, die 17 Projekte benannt, die für die Förderphase 1 aus insgesamt 150 Bewerbungen ausgewählt wurden. Hierzu zählt auch die Stadt Rheine. In der Jurybegründung heißt es:

„Ausgangspunkt der Planungen ist die in Gründung befindliche Jugendkunstschule, die mit Partnern ein niedrigschwelliges und vielschichtiges Angebot in der historischen Triebwagenhalle plant. Die Jury hob positiv hervor, dass die Initiative auf einen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Kulturentwicklungsplans zurückgeht, und dass junge Menschen im Fokus der Aktivitäten stehen.“

 

Als Ersten Schritt und Einstieg in diese Konzeptentwicklung findet ein Ortstermin mit der Projektbetreuerin des Programmbüros Dritte Orte am 12.07.2019 statt. Neben Gesprächen mit verschiedenen Akteuren in Rheine wird auch eine Ortsbesichtigung in der Triebwagenhalle erfolgen. Des Weiteren wird in diesem Termin der Förderantrag besprochen, sowie das weitere Vorgehen, um im Oktober in die Konzeptionsphase zu starten.

 

Überlegungen zur zukünftigen Trägerschaft

Jugendkunstschulen werden in NRW in verschiedensten Trägerschaften betrieben. Die häufigsten Trägermodelle sind die kommunale Trägerschaft oder der Betrieb in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile. Die Entscheidung, welche Betriebsform für Rheine gewählt wird, ist noch nicht getroffen. Der Kulturservice kooperiert seit 2018 mit der Hochschule Osnabrück und bietet Studierenden des Studienganges Öffentliche Verwaltung die Möglichkeit eines Praxissemesters sowie Themen für eine Bachelorarbeit im Aufgabenbereich der Kulturverwaltung an. So war auch vom 04.02. – 19.05.2019 eine Studentin der HS Osnabrück zu Gast. Im Rahmen Ihres Praxisprojektes hat sie sich mit dem Thema Jugendkunstschule befasst. Hierauf aufbauend hat sie Ihre Bachelorarbeit mit dem Titel „Vergleichende Analyse von möglichen Rechtsformen einer Jugendkunstschule dargestellt am Beispiel der Stadt Rheine“ verfasst. Die Arbeit wird jetzt der Hochschule vorgelegt, am 17. Juli findet dann das Kolloquium statt. Sobald die Freigabe zur Veröffentlichung vorliegt, ist geplant, die Arbeit den Mitgliedern des Kulturausschusses zur Verfügung zu stellen.

 

Finanzielle Situation

Für 2019 liegt ein Bewilligungsbescheid des LKD vor, mit dem die Stadt Rheine Landesmittel in Höhe von 6.000 € aus der Optionsförderung für Jugendkunstschulen erhält (50% Förderung). Mit dem städt. Eigenanteil in gleicher Höhe können Angebotskosten in Höhe von 12.000 € in diesem Jahr finanziert werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieser Betrag auch im nächsten Jahr noch einmal in Anspruch genommen werden kann, wenn es gelingt, die Idee der Jugendkunstschule erfolgreich in Rheine zu verankern

Hinzu kommen nunmehr die Fördermittel der Förderphase 1 aus dem Förderprogramm Dritte Orte. Diese betragen insgesamt 50.000 € (80% Förderung) und stehen 2019 und 2020 zur Verfügung. Hinsichtlich der Auszahlungsmodalitäten wird es noch Hinweise von der Bezirksregierung geben. Der notwendige Förderantrag wird nach dem Auftaktgespräch am 12.07. gestellt werden.

Falls es gelingt, ein tragfähiges Konzept für die Triebwagenhalle als Dritten Ort zu entwickeln, kann eine Bewerbung für die Förderphase 2 erfolgen, in der die Realisierung des Konzeptes mit bis zu 600.000 € aus dem Förderprogramm Dritte Orte unterstützt wird.

 

Diesem Bericht schließt sich eine Aussprache im Ausschuss an, in der festgestellt wird, dass eine positive Entwicklung in Gang gesetzt wurde. Wichtig sei es, dass die Jugendkunstschule von möglichst vielen Gruppen unterstützt wird. Aus diesem Grunde, sollen auch der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat und die Musikschule informiert werden.

 

Um 17:25 stimmt der Ausschuss auf Antrag von Herrn Bühner (Fraktion Die Linke) einer Sitzungsunterbrechung zu

 

Die Sitzung wird um 17:35 Uhr fortgesetzt.

 

Zum Abschluss der Aussprache wird von den Fraktionen zum Ausdruck gebracht, dass Sie die Ausführungen zum laufenden Gründungsprozess begrüßen. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass der Gedanke, eine hauptamtliche Kraft einzustellen, damit eine intensive und fachlich qualifizierte Begleitung sichergestellt wird, nicht aus den Augen verloren werden darf.