Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Dr. Lüttmann und der restliche Verwaltungsrat der Stadtsparkasse erklären sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen.

Herr Brauer übernimmt zur Abstimmung über Ziffer 1 die Leitung der Ratssitzung


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.      erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2018 Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen

 

 

2.      beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 1.317.443,62 Euro wie folgt zu verwenden:

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag in Höhe von 717.443,62 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt, welcher in Höhe von 234.590 Euro einer Ausschüttungssperre unterliegt.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig bei 3 Stimmenthaltungen