Herr Dr. Lüttmann
und der restliche Verwaltungsrat der Stadtsparkasse erklären sich zu Ziffer 1
des Beschlussvorschlages für befangen.
Herr Brauer übernimmt zur Abstimmung über Ziffer 1 die Leitung der Ratssitzung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt
den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f)
Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2018 Entlastung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen
2. beschließt
gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe
von 1.317.443,62 Euro wie folgt zu verwenden:
Entsprechend
§ 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag in Höhe von
717.443,62 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt, welcher in Höhe
von 234.590 Euro einer Ausschüttungssperre unterliegt.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Stimmenthaltungen