Herr Mollen informiert darüber, dass nach den Ausführungsbestimmungen des Sportstättenförderprogramms des Landes „Moderne Sportstätte 2022“, mit welchem Sportvereine und –verbände unterstützt werden sollen, Maßnahmen ausdrücklich ausgeschlossen seien, bei denen Kunststoffgranulat auf Kunstrasenplätzen verbaut werde.

Aus diesem Grunde sollte in Gesprächen mit den Vereinen nach Alternativlösungen gesucht werden.