Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Stefan Gude berichtet von den bislang zu diesem Thema geführten Gesprächen und der letzten Sitzung des Schulausschusses. Zusammenfassend stellt Herr Gude fest, dass unter Beachtung des gesetzlichen Rahmens die einzelnen Sozialräume und aber auch die gesamte Schullandschaft der Stadt Rheine betrachtet werden müsse. Eine Festlegung der Zügigkeiten dürfe nicht nachteilig für einzelne Sozialräume oder Schultypen ausfallen. Er wünsche sich in diesem Zusammenhang eine größere Flexibilität durch den Landesgesetzgeber und empfiehlt, die Zügigkeit der Johannesschule auf 3 Züge festzulegen. Ferner bittet er den Rat der Stadt Rheine das Land aufzufordern, dass bei der Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl bei Klassenzahlen über 30 kaufmännisch gerundet wird.

 

Herr Ortel beantragt, die von Herrn Gude empfohlene Änderung des Beschlussvorschlages bezüglich der Zügigkeit der Johannesschule von 2 auf 3 zu ändern.

 

Herr Hachmann spricht sich deutlich für den Grundsatz „kurze Beine, kurze Wege“ aus. Das Anmeldeverhalten der Eltern solle einzig darauf beruhen, wohin das Kind zur Schule gehen soll/will und nicht von anderen Faktoren beeinflusst werden.

Ferner beantragt er, dass der Rat der Stadt Rheine folgende Resolution verabschiedet:

 

Rat der Stadt Rheine fordert die Landesregierung auf, § 6a Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) wie folgt zu ändern:

 

Ist der Rechenwert größer als 15 wird ein Zahlenbruchteil unter 0,5 auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet und ein Zahlenbruchteil ab 0,5 auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet;

 

§ 6a Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) wird ersatzlos gestrichen.

 

 

Frau Stockel erinnert an die im Schulausschuss besprochene Vorgehensweise, Sozialräume zu betrachten. Es müssen die Anmeldezahlen links der Ems, rechts der Ems und im Südraum betrachtet werden. Überproportionale Abweichungen zwischen den Sozialräumen dürfe es nicht geben.

 

 


Beschluss:

 

Der Rat legt die Zügigkeiten für die Grundschulen der Stadt Rheine ab dem Schuljahr 2020/21 wie folgt fest:

 

Annetteschule                                                                                  3- zügig

Bodelschwinghschule                                                          2- zügig

Canisiusschule mit Teilstandort Rodde                             3- zügig

Johannesschule Eschendorf                                                           3- zügig

Ludgerusschule                                                                    2- zügig

Südeschschule mit Nebengebäude Konradschule             4- zügig (ab Schuljahr 2023/24)

Edith-Stein-Schule                                                                2- zügig

Gertrudenschule                                                                   2- zügig

Kardinal-von-Galen-Schule                                                   2- zügig

Michaelschule                                                                                  4- zügig (ab Schuljahr 2022/23)

Paul-Gerhardt-Schule                                                                       2- zügig

Franziskusschule                                                                 2- zügig

Johannesschule Mesum/Elte mit Teilstandort Elte                      3- zügig

Marienschule                                                                        2- zügig

 

 

Der Rat der Stadt Rheine verabschiedet folgende Resolution:

 

Der Rat der Stadt Rheine fordert die Landesregierung auf, § 6 a Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) wie folgt zu ändern:

 

Ist der Rechenwert größer als 15 wird ein Zahlenbruchteil unter 0,5 auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet und ein Zahlenbruchteil ab 0,5 auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet;

 

§ 6 a Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) wird ersatzlos gestrichen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig