Bürgerin 1 fragt, wie bei einer Reduzierung der Zügigkeit der Franziskusschule auf 1

a)      die Lehrerinnen und Lehrer an der Franziskusschule zum Bleiben animiert bzw. neue Lehrkräfte akquiriert werden können, insbesondere auch vor dem Hintergrund des allgemeinen Lehrermangels?

b)      die „Überlebenschancen“ einer einzügigen Schule gegenüber anderen Schulen eingeschätzt wird?

c)      die Auflösung eines eingespielten Teams gerechtfertigt wird?

 

Herr Gausmann teilt mit, dass der Verwaltungsvorschlag eine zweizügige Franziskusschule vorsehe. Zweizügige Grundschulen haben sich in der Personalplanung etabliert. Hinsichtlich der „Überlebenschancen“ ergänzt Herr Gausmann, dass die Standorte nicht in Frage gestellt werden.

 

 

Bürgerin 2 fragt, ob unabhängig von der Frage der Zügigkeit der Grundschulen eine Entscheidung zum jahrgangsbezogenen Unterricht getroffen werden könne und ob eine OGS-Betreuung angeboten wird.

 

Herr Gausmann informiert, dass die Entscheidung über den jahrgangsbezogenen Unterricht von der Schule (Schulkonferenz und -aufsicht) getroffen werde. Die Frage der Zügigkeit müsse aber deutlich von der Bildung von Eingangsklassen unterschieden werden. Die Entscheidung über die tatsächliche Bildung von Eingangsklassen müsse jährlich in Abhängigkeit mit der Klassenrichtzahl im Januar getroffen werden. Die Zügigkeit könne im Zusammenhang mit den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten beschlossen werden.

Eine OGS-Betreuung werde bei einer ausreichend großen Nachfrage angeboten.

 

 

Bürgerin 3 fragt, ob die Kapazitäten einer OGS-Betreuung für eine dreizügige Johannesschule ausreichen.

 

Herr Gausmann teilt mit, dass auch in Abhängigkeit von der Entscheidung über den jahrgangsbezogenen Unterricht in Elte über die Bedarfe an OGS-Plätzen an der Johannesschule aber auch an der Franziskusschule neu zu entscheiden sei.

 

 

Bürgerin 4 teilt mit, dass in der Presse eine Zahl von 29 Kindern bei der Ablehnung einer ganzen Klasse genannt werde. Sie möchte wissen, woher diese Zahl komme.

 

Herr Gausmann teilt mit, dass er diese Zahl auch nicht nachvollziehen könne.

 

 

Bürgerin 6 erkundigt sich, was die Fragen der Zügigkeit und der Eingangsklassenbildung für das Lehrerkollegium und die Schulleitung bedeuten. Und wie mit den ggf. längeren Schulwegen umzugehen sei.

 

Herr Gausmann erinnert daran, dass sich die Verwaltung auch aus diesem Grund für zweizügige Grundschulen im Südraum ausgesprochen habe. Unabhängig davon sei ein ggf. längerer Schulweg innerhalb von Mesum durch geschickte Organisation und Übung unproblematisch.

 

 

Bürger 7 fragt, inwieweit die Zügigkeit der Schulen mit den geplanten Investitionsvorhaben zusammenhängt.

 

Herr Gausmann erklärt, dass die Ausstattung der Schulen von der festgelegten Zügigkeit und nicht von der Anzahl der tatsächlichen Eingangsklassen abhängt.

 

 

Bürger 8 möchte wissen, ob dies auch für die personelle Ausstattung gelte.

 

Herr Gausmann teilt mit, dass dies in der Zuständigkeit des Landes liege.