Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/A/2741

 

Herr Niehues gibt zu bedenken, dass noch viele Fragen offen sind, die durch den Investor geklärt werden müssen. Er bitte die Verwaltung zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, angrenzende Flächen zu erwerben und ebenfalls für diese Projekt zu nutzen.

 

Herr Kuhlmann antwortet, dass das angrenzende Grundstück an das Regenrückhaltebecken in privatem Eigentum liege. Der Investor habe bereits Gespräche mit dem Eigentümer über einen möglichen Ankauf aufgenommen.

 

Herr Löcken fragt nach, wo bei dieser Entwicklung die Vorteile der Stadt liegen. Er erkundigt sich weiter wie viele Güter mit dem Schiff transportieren und wie viele LKW’s eingesetzt werden. Weiterhin sei interessant zu erfahren, woher die Rohstoffe kommen und was mit den Produktionsresten passieren soll.

 

Herr Löcken regt an, einen Experten mit der Ausarbeitung dieser und anderer Fragen zu beauftragen.

 

Herr Dewenter wendet ein, dass erst im Rahmen der Beschlussfassung eine Ausarbeitung der offenen Fragen notwendig sei.

 

Herr Grawe führt aus, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN grundsätzlich positiv das Investitionsprojekt bewerten. Dieser Betrieb verarbeite nachwachsende Rohstoffe.

 

Herr Kuhlmann merkt an, dass alle offenen Fragen vom Investor zu gegebenen Zeit aufgearbeitet werden müssen und dann sicherlich im Ausschuss vorgestellt werden. Der Investor benötigt heute ein positives Signal, damit an den Planungen weitergearbeitet werden kann.

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. R 58, Kennwort: "Kanalhafen-Ost", der Stadt Rheine zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch die Südseite der Trasse der Autobahn A 30,

im Osten:        durch die östliche Grenze der Flurstücke 58, 40, 41 und 65,

im Süden:       durch die Nordseite des Dortmund-Ems-Kanals,

im Westen:     durch die Westseite des Ostenwalder Weges.

 

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 143, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig