Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Herrn Ingo Schmitz zum stellvertretenden Schriftführer.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig