Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Herrn Ingo Schmitz zum stellvertretenden Schriftführer.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Herrn Ingo Schmitz zum stellvertretenden Schriftführer.
Abstimmungsergebnis: einstimmig